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Eklat im Kreistag:




Wovor die Wählergemeinschaft (WGK) warnte und was sich jetzt während der ersten „hybriden“ Kreistagssitzung bestätigte

Kürzlich wurde durch eine politische Mehrheit im Kreistag beschlossen, dass Sitzungen zukünftig „hybrid“ stattfinden sollen. Soll heißen, dass Kreistagsabgeordnete und Mitglieder der Fachausschüsse nicht mehr in Präsenz teilnehmen müssen, sondern sich mit Voranmeldung bequem von zu Hause aus einwählen und mit gleichen Rechten wie Teilnehmer im Sitzungssaal teilnehmen können.

Die WGK stimmte dagegen und begründete dies mit Zweifeln daran, dass Abstimmungen in geheimer Wahl auch tatsächlich geheim blieben und zu leicht durch Datenpannen Fehler geschehen könnten. WGK-Fraktionsvorsitzender, Dr. Andreas Höpken, verwies immer wieder auf den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Zurecht, wie sich jetzt in der ersten Sitzung des Kreistags, welche „hybrid“ stattfand, herausstellte. Von 64 Abgeordneten hatten es zwei Abgeordnete vorgezogen, online an der Sitzung teilzunehmen. Bei den Tagesordnungspunkten für die personelle Besetzung von Ausschussvorsitzen, musste nach Beantragung geheim abgestimmt werden. Dies verlief im ersten Wahlgang fast reibungslos.

Die Kreispräsidentin wurde zuvor bestimmend in ihrer Aussage, dass Abgeordnete, die ihre eigene Pappkabine bei der geheimen Wahl nicht aufstellen würden, gegen das Prinzip der geheimen Wahl verstoßen würden und deshalb ihre abgegebene Stimme nicht zählen würde. Dadurch wurde noch einmal mehr deutlich, wie gewichtig auch für sie die Bedeutung einer geheimen Wahl ist.

Die antragstellende Fraktion nahm ihr Recht in Anspruch, einen zweiten Wahlgang zu fordern, da ihre Kandidaten im ersten Wahlgang durchfielen. Und nun geschah das, wovor die WGK so gewarnt hatte: Ein data breach, der womöglich Auswirkungen hat, die dem einen oder anderen gar nicht recht sein dürften. Die WGK weist darauf hin, dass ein solch gravierender data breach binnen 72 Stunden gemeldet werden muss.

Für einige Grüne im Kreistag ist das alles kein Grund, sich so aufzuregen. Sie argumentierten wenig hilfreich und versuchten die Schuld sogar bei den Antragstellern zu suchen. Andere brachten vor, man hätte ja schließlich offen abstimmen können und diesen „kleinen Fehler“ so vermieden. Aus ihren Reihen wurde auch die Rechtmäßigkeit angezweifelt, einen zweiten und dritten Wahlgang zu fordern, obwohl das Innenministerium diese Vorgehensweise immer wieder bestätigt hatte. Es ist schon bewundernswert, wie so manch ein Demokrat die demokratischen Regeln verändern würde, wenn sie ihm nicht in sein Konzept passen. Man stelle sich einmal vor, jemand hätte die Wahl des amtierenden Bundeskanzlers angezweifelt, weil dieser erst im zweiten Wahlgang gewählt wurde.

Die WGK ist überzeugt davon, dass diese Datenpanne nicht aus Vorsatz geschah, die Konsequenzen daraus jedoch eindeutig sein müssen: Eine Rückkehr zu Präsenzsitzungen!




Bürgerunfreundliche Sitzungszeiten bleiben




Die Wählergemeinschaft Kreis RD-ECK (WGK) hatte auf der letzten Kreistagssitzung beantragt, die Kreispräsidentin darum zu bitten, den in ihrer Hoheit festzusetzenden Sitzungstermin zukünftig von 17 auf 19 Uhr zu verlegen, damit auch die „arbeitende“ Bevölkerung die Möglichkeit erhält, sich zur Einwohnerfragestunde und anderen Tagesordnungspunkten einzubringen, so wie die Geschäftsordnung des Kreises es ermöglicht. Aufgefallen war der WGK, dass neben den Abgeordneten und den Verwaltungsmitarbeitern fast nie Einwohner des Kreises an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen. Nach Ansicht der Wählergemeinschaft liegt dies eindeutig daran, dass der Sitzungsbeginn für Arbeitnehmer, Selbständige und generell für die Bürger zu früh angesetzt wird. In der anschließenden Diskussion zum Antrag wurde deutlich, dass es vielen Abgeordneten hier vorrangig um ihr eigenes Wohl zu gehen scheint und nicht um das Wohl der 278.000 Einwohner. Es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, sich möglicherweise auf einen Kompromiss im Sinne der Einwohner zu einigen. Der WGK-Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.




Muss die Kreistagssitzung wiederholt werden?




Die Kreiswählergemeinschaft (WGK) hat eine Prüfung darüber gefordert, ob die letzte Kreistagssitzung aufgrund eines Formfehlers wiederholt werden muss. Noch während der Kreistagssitzung erging durch die WGK-Geschäftsführung eine Nachricht an die Verwaltung dazu. Die WGK begründet ihre Prüfungsaufforderung mit der Vorgehensweise zum TOP 7 der Tagesordnung. Dieser TOP behandelte zunächst einen Antrag der WGK-Fraktion, womit diese durchsetzen wollte, dass auch Einwohner online das Recht erhalten, Fragen und Anregungen zur Einwohnerfragestunde und weiteren Tagesordnungspunkten vorzubringen. Dies sei eine logische Schlussfolgerung auf den mehrheitlich politischen Willen, Sitzungen hybrid durchzuführen und gleichzeitig eine konsequente Umsetzung des Einwohnerrechts in der Geschäftsordnung des Kreises. Prinzipiell stimmten dem fast alle Fraktionen zu. Grüne und CDU reichten kurzfristig vor der Sitzung noch Anträge ein, die dieses Recht einschränken sollten. Zu Beginn der Diskussion über die Anträge, stellte sich zunächst die Frage, welcher Antrag der weitreichendste sei und über welchen zuerst abgestimmt werden müsse. Die Kreispräsidentin machte deutlich, dass dies bereits im vorausgegangenen Hauptausschuss diskutiert wurde und es ihr obliege, im Zweifel festzusetzen, über welchen Antrag als erstes abgestimmt wird. Dies tat sie mit Festsetzung der Tagesordnung: TOP 7.1 Antrag WGK mit Entscheidung, TOP 7.2 Antrag Grüne mit Entscheidung und TOP 7.3 Antrag CDU mit Entscheidung. Somit war für die WGK eindeutig wie vorgegangen würde. Da vom SSW noch ein kleiner Einwand zum WGK-Antrag kam, lenkte diese ein und kündigte eine Kompromisslösung an. Nun ging alles sehr schnell: Die Grünen zogen ihren Antrag zurück. Jetzt wollte die Kreispräsidentin über den TOP 7.3 abstimmen lassen, wogegen der WGK-Abgeordnete Frank Dreves Protest erhob, und zur Geschäftsordnung sprechen wollte, welches er über sein eingeschaltetes Mikrofon kundtat. Dies wurde ihm durch die Kreispräsidentin nicht gestattet. So wurde die Reihenfolge der Tagesordnung verändert, obwohl dies unter TOP 1 nicht beantragt und abgestimmt wurde. Der CDU-Antrag, welcher das Einwohnerrecht im Vergleich zum WGK-Antrag deutlich einschränkt, wurde angenommen. Nach Rechtsauffassung der WGK legt die Kreispräsidentin die Tagesordnung zwar fest, kann sie aber während einer Sitzung nicht nach Belieben verändern, ohne dass dies unter TOP 1 mit nötiger Mehrheit durch die Kreistagsabgeordneten beschlossen wurde.

Die WGK ist überzeugt davon, dass ihrem Antrag mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt worden wäre, so denn vorrangig, wie auf der Tagesordnung platziert, über ihn abgestimmt worden wäre. Ebenso bezweifelt die WGK, dass es einer kommunalrechtlichen Prüfung standhält, wenn nun, wie von der CDU beantragt und so beschlossen, teilnehmenden Einwohnern in Präsenz mehr Rechte als Einwohnern, die online teilnehmen, eingeräumt werden. Diese Zweifel hat die WGK während der Gesamtdiskussion deutlich gemacht.

Warum durfte der WGK-Abgeordnete nicht zur Geschäftsordnung sprechen, um seinen Einwand vorzubringen?

Frank Dreves

Geschäftsführer WGK-Fraktion

Abgesägt: Zeigt sich Tim Albrecht als schlechter Verlierer?

Pressemitteilung der Wählergemeinschaft Kreis RD-ECK (WGK) vom 16.1.2024

Die bevorstehende Landratswahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat es in sich: Da gab es zunächst die frühe Abstimmung in der CDU-Fraktion, wen die Christdemokraten als Landratskandidaten nominieren wollen. Tim Albrecht gewinnt deutlich gegen Ingo Sander und wird früh als erster Bewerber bekannt gegeben. Vielleicht zu früh, durch Albrecht als CDU-Fraktionsvorsitzenden selbst initiiert. Denn so blieb reichlich Zeit für SPD und Grüne, deutlich zu machen, dass der Posten des Landrats aus ihrer Sicht eine Nummer zu groß für den „CDU-Hardliner“ ist. Allerdings konnten die beiden linken Parteien sich nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen bzw. konnten sie in den eigenen Reihen keinen finden. FDP und SSW machten ebenfalls ihre Albrecht-Ablehnung deutlich und nominierten einen ehemaligen Landespolitiker. Über die zwei parteilosen Bewerber Preuß und Sälzer wurde wenig gesprochen. Gleichwohl diese für das höchste Amt im Kreis durchaus qualifiziert erscheinen und zudem die Voraussetzung der Neutralitätsverpflichtung und Parteiunabhängigkeit am ehesten erfüllen, sie gehören nämlich keiner Partei an. Trotz immer wieder beschworener paritätischer Besetzung sämtlicher Ausschüsse und Aufsichtsräte, gibt es offenbar keine Frau, die sich um diesen wichtigen Posten bewirbt. …

Pressemitteilung der WGK-Fraktion zur Kreistagssitzung am 26.6.2023

sowie den darauffolgenden Presseveröffentlichungen

Wo soll das noch hinführen?

Im ganzen Land redet man nur noch vom Erstarken der AfD bei den letzten Wahlen und ihren aktuellen Umfragewerten. Anstatt die Ursachen des aktuellen Erfolgs der AfD zu hinterfragen und selbstkritisch das eigene Handeln zu überdenken, werden Stück für Stück Gesetze, Geschäftsordnungen und Kommunalrechte verändert. Das ist nicht schwer, denn bei der Verhinderung des wachsenden Einflusses von gewählten AfD-Mitgliedern in den Kommunalparlamenten, sind sich die übrigen Landes-Parteien einig und können so jahrzehntelang geltendes Regelwerk verändern. Jedoch hat dies auch Nebenwirkungen, welche möglicherweise nicht bedacht wurden/werden:

Fraktionsstärke im Kommunalwahlrecht

Am 14.11.2022 brachten die FDP, der SSW und die WGK folgende Resolution ein:

Die schwarz-grüne Landesregierung darf keinen Demokratieabbau in unseren
Kommunen betreiben. Fraktionen sind ein wichtiges Instrument der politischen Teilhabe und der Repräsentation des demokratischen Bürgerwillens. Der Kreistag lehnt daher die von der schwarz- grünen Landesregierung geplanten Änderungen der Gemeindeordnung, die Voraussetzungen zur Bildung einer Fraktion in den Kommunalvertretungen zu verschärfen, ab und fordert die Landesregierung auf, von diesem geplanten undemokratischen Vorhaben abzusehen.

Stand Imland 17.03.2023

Alle wissen es, dass sich beim Bürgerentscheid eine große Mehrheit der Bürger für den Erhalt der beiden Klinik-Standorte ausgesprochen hat. Eigentlich Grund genug, den Bürgerwillen auch umzusetzen. Die „Kommunalpolitik“ hat hier leider den „Schwarzen Peter“, denn Land und Bund halten sich gepflegt mit aktiven Lösungsvorschlägen zurück

Resolution FDP, SSW, WGK: Fraktionsstärke im Kommunalwahlrecht

Plötzlich sind es nicht nur die Bürgerbegehren, die politische Entscheidungen unnötig stören sollen. Auch die kleineren Parteien und Wählergemeinschaften auf kommunaler Ebene scheinen der Landesregierung plötzlich ein „Dorn im Auge zu sein“.

Die Landesregierung in Kiel plant bereits im November eine Änderung im Kommunalwahlrecht. Politische Parteien oder Wählervereinigungen sollen nach diesen Plänen auf kommunaler Ebene erst ab drei Abgeordneten einen Fraktionsstatus erhalten, wenn in Kreistagen oder Stadtvertretungen, ab einer Größe von 25000 Einwohnern, ein entsprechender Beschluss gefasst wird.

„Das mutet schon befremdlich an, wenn diejenigen die an der Macht sind, sich selbst weiter ermächtigen. Dann auch noch das Argument zu bringen, dass die sog. „Kleinstfraktionen“ vermehrt Anträge einbringen würden, was den Zeitaufwand erhöhe, ist einfach unsachlich und widerspricht sich selbst. Spricht es nicht gerade für demokratische Prozesse, wenn Abläufe und Beschlüsse hinterfragt und gewichtet werden? Oder sind immer nur die jeweils „ganz großen politischen Gruppierungen“ im Besitz der Wahrheit? Wer einmal im Kreistag oder den Ausschüssen an Sitzungen teilgenommen hat, wird feststellen, dass hier sicher keine sinnlose Zeit vergeudet wird und schon gar nicht durch die Präsenz kleinerer Fraktionen.“ So der Fraktionsvorsitzende der WGK-Kreistagsfraktion Andreas Höpken.

Die WGK-Kreistagsfraktion des Kreises Rendsburg-Eckernförde steht daher vollumfänglich zur Resolution, die in den nächsten Kreistag die Forderung einbringt, die Fraktionsstärke wie bisher bei 2 Abgeordneten zu belassen. Ein solcher Demokratieabbau ist nicht hinnehmbar“, so Höpken abschließend.

Imland Klinik Bürgerbegehren Stellungnahme und Vorschlag der WGK-Kreistagsfraktion

Das Innenministerium stellt nach einem Bericht der KN v. 30.07.2022, S. 27, folgendes fest:

„ …nach Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium, das damit sowohl der Erhalt der
Psychiatrie, Psychosomatik in Rendsburg und der Geburtsklinik, Chirurgie und zentralen Not- aufnahme in Eckernförde nicht als ‚objektiv unmöglich‘ angesehen wird. Vor allem, da diese Abteilungen gerade erst auf Antrag des Kreises aus dem Krankenhausbedarfsplan des Landes gestrichen worden seien.“

Weiter erkennt das Innenministerium laut o.g. Bericht zwar „große Schwierigkeiten und Hindernisse“ bei Wiederaufnahme der Abteilungen in die Planung des Landes,

„Diese gingen aber nicht so weit, dass sie unter keinen Umständen und für niemanden er-
reichbar sind“.

In der Antwort der Gesundheitsministerin, Frau Prof. Dr. Kerstin von der Decken, auf den offenen Brief des Landrates Dr. Schwemer, werden diese „Schwierigkeiten und Hindernisse“ fachlich begründet und deutlich dargestellt. Im letzten Absatz heißt es aber:

„Grundsätzlich obliegt es dem Träger der imland Kliniken gGmbH, bei veränderter Sach- und Rechtslage im Landeskrankenhausausschuss einen Antrag auf krankenhausplanerische Umstrukturierung der Versorgungsaufträge der Standorte in Rendsburg und Eckernförde zu stellen. Dieser würde sodann erneut beraten und beschieden werden. Eine veränderte Sachund Rechtslage ist mir aktuell jedoch nicht bekannt, sodass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung sehe, dass die an der Krankenhausplanung Beteiligten von der bestehenden fachlichen Bewertung abweichen.“

Nimmt man die hier aufgeführten Positionen des Innenministeriums und des Gesundheits-
ministeriums, so lässt sich zumindest nicht auf den ersten Blick eine Unmöglichkeit für Alternativen ableiten.

Vor dem Hintergrund, dass die WGK bereits im Februar 2022 vorgeschlagen hat, die Abstimmung über die Szenarien zu verschieben, die gewonnene Zeit zu nutzen und mit möglichst allen Beteiligten – und vor allem betroffenen Bürgern – zu sprechen, um ggf. eine akzeptablere Lösung zu erreichen, mutet das seinerzeitige Beharren der Kreistagsmehrheit auf rasche Abstimmung zu Szenario 5 leider kontraproduktiv an. Wie bereits während der Abstimmung absehbar war, bildete sich ein breiter Protest und es kam zu einem Bürgerbegehren. Wir begrüßen diese Möglichkeit der direkten Demokratie. Den Bürgerentscheid nun im Folgeschritt des Begehrens als störend oder aussichtslos einzuordnen, dürfte zu Recht bei den Bürgern keinen guten Eindruck machen. Vielmehr sollte es als Chance für alle Beteiligten gesehen werden, zumindest ein besseres Ergebnis in einem Kompromiss zu suchen. Denn auch diese Möglichkeit gäbe es in dem laufenden Prozess der direkten Demokratie.

Hier steht die Aussage der Gesundheitsministerin doch positiv im Raum „bei veränderter
Sach- und Rechtslage im Landeskrankenhausausschuss einen Antrag auf krankenhausplane rische Umstrukturierung der Versorgungsaufträge der Standorte in Rendsburg und Eckernförde zu stellen.“ (Quelle s.o.) Auch dieser Antrag könnte dann neu beraten und beschieden werden.

Wäre ein Kompromiss mit den Initiatoren des Bürgerentscheids möglich, auf den sich alle
Beteiligten einigen könnten und kämen dabei wesentliche Forderungen der Bürger zum Zuge, müssten am Szenario 5 wohl „Abstriche“ gemacht werden, ebenso bei Szenario 1.

Es ist viel darüber nachgedacht und argumentiert worden, warum es nur ein Szenario 5 oder 1 geben kann. Nur das Ergebnis, monatelange Einschränkungen in der Entwicklung der Im land-Klinik mit insgesamt getrübten Zukunftserwartungen für die weiteren Perspektiven unter der derzeitigen Situation, kann nicht das Ergebnis sein. Auch sind das Bürgerbegehren bzw. der bevorstehende Bürgerentscheid nicht der Grund für die missliche Lage in der sich die Imland-Klink zeitweilig befand.

Was liegt also näher, als einmal darüber nachzudenken, welche Punkte denn „kritisch“ sind und ggf. erneut durchgeprüft werden könnten?

Hierzu ein beispielhafter Rahmen, ein „drei Punkte-Vorschlag“ für eine „Denkrichtung“, die
weiter ausgefeilt werden könnte:

  1. Die Psychiatrie, Geriatrie und die Innere Medizin bleiben in Eckernförde und Rends-
    burg wie bislang. Bei der Psychiatrie stellte sich bereits bei Diskussionen im Sozial-
    und Gesundheitsausschuss im Juni 2022 heraus, dass hier über das Klinik-Umfeld hin-
    aus weitere Versorgungsinfrastruktur im Kreis betroffen sein könnte. Ein Punkt, der
    ein Verlagern nach Gesichtspunkten für den Kreis insgesamt nach Eckernförde ggf.
    maßgeblich in Frage stellt.
  2. In Eckernförde könnte mittelfristig ein neues Ärzte- und Geburtshaus entstehen, für
    welches dann nicht mehr der Kreis zuständig wäre. Bis zur Fertigstellung würden die noch vorhandenen Ressourcen der Gynäkologie genutzt werden. Die Infrastruktur ist schließlich noch vorhanden und könnte noch wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden.
  3. Die zentrale Notaufnahme in Eckernförde wäre von 8.00 – 20.00 Uhr besetzt, so dass in den „Kernzeiten“ vor Ort ein „Angebot“ verfügbar wäre. Von 20.00 Uhr bis 8.00 wäre die Notaufnahme in Rendsburg verfügbar.


Wie gesagt, die Details wären u.U. zu klären.

Die Frage ist, ob ein Kompromiss gewünscht wird. Hierfür müssten sich beide Seiten umgehend aufeinander zu bewegen. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens haben über 10.000 Wahlberechtigte das Vertrauen ausgesprochen und sie mit ihrer Unterschrift zu ihren Vertretungsberechtigten gewählt. Den Kreistagsabgeordneten der unterschiedlichen Fraktionen wurde ebenfalls von ihren Wählern bei der Kreiswahl 2017 das Vertrauen ausgesprochen. Alle Beteiligten sollten sich darüber bewusst sein. Die WGK-Fraktion steht bereit, einen Kompromiss zu erlangen, bei dem zwar jeder Abstriche machen muss, im Ergebnis aber alle einigermaßen zufrieden sein könnten.