Archiv der Kategorie: Aktuelles/Termine

Rotmilan in der Luft

Anfrage bezüglich einer Zuwegung zu einem Windindustriegebiet in Rieseby.

Auf meine Fragen zur letzten Kreistagssitzung am 2.2.2026, zu einer Zuwegung zu einem Windindustriegebiet in Rieseby, welche durch ein Moorgebiet entlang eines besetzten Rotmilanbrutplatzes führen soll, erhielt ich vom Fachdienst Umwelt des Kreises lediglich die Antwort, dass der Kreisbehörde als zuständiger Behörde für diese Zuwegung, der Sachverhalt bekannt sei, eine Prüfung jedoch abschließend noch nicht erfolgt sei.

Dem Vernehmen nach wurden jedoch bereits Vorkehrungen für diese Zuwegung getroffen. U.a. wurden in der Brut- und Setzzeit mittlerweile Bäume und Sträucher beseitigt.

Bitte erlauben Sie deshalb meine Nachfragen:

  1. Wurde der Antrag durch die Kreisbehörde mittlerweile abschließend geprüft?
  2. Wenn bereits entschieden wurde, auf welcher Basis der geltenden Gesetze und Verordnungen geschah dies?

Frank Dreves

WGK-Fraktion

Blaulicht eines Polizeiwagens

Anfrage 1 nach §26 GO des Kreises RD-ECK zur Kreistagssitzung am 16.3.2026




Zur Kreistagssitzung am 16.9.2024 stellte die WGK-Fraktion mehrere Anfragen zur Eskalation der Jugendgewalt im Kreis RD-ECK. Vorausgegangen war ein Überfall auf zwei Kunden des REWE-Marktes in Eckernförde, in dessen Verlauf die beiden Kunden von einer achtköpfigen Jugendgruppe brutal zusammengeschlagen wurden.

Das kreisgeförderte Streetworkprojekt in Eckernförde stellte eine „ruhige Gesamtlage in Eckernförde“ fest. Auch der Kripochef in Neumünster betonte, dass es „keine Erkenntnisse darüber gäbe, dass die Jugendgewalt vor Ort eskaliere“. (siehe Niederschrift der Kreistagssitzung vom 16.9.2024).

Der Tageszeitung (EZ) war der gleiche Tenor zu entnehmen, hier wurde der Kripochef zusätzlich zitiert, dass man bezüglich des beschriebenen Überfalls von einer Einzeltat ausgehe, welche sich so in Eckernförde nicht wiederholen werde.

Vor wenigen Tagen wurden wir eines Besseren belehrt, als offensichtlich ein Drogendeal am gleichen Ort in Eckernförde eskalierte und ein 15jähriges Todesopfer forderte.

Den offiziellen Polizeikanälen ist am heutigen Tage zu entnehmen, dass es sich wieder um einen Einzelfall handele und die Öffentlichkeit nicht bedroht sei.

Spricht man in Eckernförde und Umland mit Jugendlichen und dessen Eltern, wird von ihnen ein anderer Zustand im Ostseebad wahrgenommen: Drogendeals, Bedrohungen, Einschüchterungen sowie körperliche Gewalt stünden hier an der Tagesordnung. Sogar Menschen mit geistigen Behinderungen, welche im Heilpädagogium betreut werden, seien Opfer der massiven Gewalt durch jugendliche Gangmitglieder geworden, weil sie für diese nicht mit Drogen dealen wollten.

Auf unsere Frage zur Kreistagssitzung am 16.9.2024, welche Möglichkeiten wir als Kreispolitik hätten, der zunehmenden Jugendgewalt entgegenzuwirken, antwortete der Fachbereich Jugend, Familie und Sport des Kreises u.a.:

Im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren arbeiten die Mitarbeitenden des Jugend- und Sozialdienstes mit den Täterinnen und Tätern. Bereits zu Beginn der polizeilichen Ermittlungen wird die Jugendhilfe im Strafverfahren verpflichtend involviert und hat im Rahmen der Arbeit mit den Täterinnen und Tätern verschiedene pädagogische Möglichkeiten.“ (siehe Niederschrift der Kreistagssitzung vom 16.9.2024)

Der WGK vermittelt sich der Eindruck, als wolle man der Wahrheit nicht ins Auge sehen. Und es scheint, dass die zuständigen Personen und Institutionen sich mehr mit den Tätern als mit den Opfern beschäftigen. Scheinbar handelt es sich mittlerweile nicht „nur“ um Jugendgewalt, sondern um strukturelle Gewalt mit Einfluss aus dem organisierten Milieu. Aus diesem Grund haben wir erneut Fragen:

  1. Wann wurde das Streetworkprojekt Eckernförde zuletzt im Jugendhilfeausschuss des Kreises, welcher gem. §71 Abs. 3 SGB VIII für die inhaltliche Befassung mit dem Themenkomplex „Jugendgewalt und Prävention“ zuständig ist, vorstellig?
  2. Wie ist es zu erklären, dass von Seiten des kreisgeförderten Streetworkprojektes eine „ruhige Gesamtlage in Eckernförde“ dargestellt wird, die Mehrheit der Jugendlichen in Eckernförde und Umland aber eine andere Wahrnehmung schildern?
  3. Wie ist es zu erklären, dass die Polizei wiederholt von Einzelfällen spricht, während immer mehr Mütter und Väter schildern, wie ihre Kinder in den vergangenen Jahren Opfer von körperlicher Gewalt in Eckernförde wurden?
  4. Wann wird das Augenmerk auf die vielen Opfer und nicht auf die Gruppe der Täter gelegt? Wann wird eine verlässliche Stelle geschaffen, bei der betroffene Jugendliche anonym Hinweise zu den Gewalttätern und Drogendealern geben können, ohne Angst um Leib und Leben haben zu müssen?

Frank Dreves

WGK-Fraktion

Antrag vom 15.12.2025: Dritter Entwurf der Teil-fortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans

Die WGK-Fraktion beantragt, die Verwaltung des Kreises zu beauftragen, das Land bzw. die zuständigen Stellen der Landesverwaltung um Darlegung der konkreten Folgen für die weitere Landesplanung insbesondere zum Thema Windenergie an Land speziell mit Wirkung auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde darzulegen.

Weil es sich bei den Änderungen im dritten Entwurf lediglich um redaktionelle Änderungen und Kon-kretisierungen handeln soll (so die Begründung) wurde kreisseitig entschieden, keine Stellungnahme zu verfassen (so die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt).
Die WGK-Fraktion weist hiermit darauf hin, dass in den entsprechenden Unterlagen Formulierungen vorzufinden sind,die zumindest „erklärungsbedürftig “ wirken und von ihrer zukünftigen Reichweite her auch im Kreis eingeordnet werden müssen.

Geldscheine

Antrag zur Kreistagssitzung vom 15.12.2025

Änderung der Richtlinie des Kreises Rendsburg- Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
investiven Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung

Die Aussetzung der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung für das Jahr 2026. Im Teilhaushalt 511121 Klimaschutz werden in Zeile 27 (Auszahlungen für Zuweisungen
und Zuschüsse für Investitionen) in 2026 nur insoweit Mittel bereitgestellt, wie es zur Erfüllung bisher erteilter Förderzusagen erforderlich ist. Weitere Auszahlungen aus dem Klimaschutzfond erfolgen 2026 nicht. …

Eklat im Kreistag:




Wovor die Wählergemeinschaft (WGK) warnte und was sich jetzt während der ersten „hybriden“ Kreistagssitzung bestätigte

Kürzlich wurde durch eine politische Mehrheit im Kreistag beschlossen, dass Sitzungen zukünftig „hybrid“ stattfinden sollen. Soll heißen, dass Kreistagsabgeordnete und Mitglieder der Fachausschüsse nicht mehr in Präsenz teilnehmen müssen, sondern sich mit Voranmeldung bequem von zu Hause aus einwählen und mit gleichen Rechten wie Teilnehmer im Sitzungssaal teilnehmen können.

Die WGK stimmte dagegen und begründete dies mit Zweifeln daran, dass Abstimmungen in geheimer Wahl auch tatsächlich geheim blieben und zu leicht durch Datenpannen Fehler geschehen könnten. WGK-Fraktionsvorsitzender, Dr. Andreas Höpken, verwies immer wieder auf den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Zurecht, wie sich jetzt in der ersten Sitzung des Kreistags, welche „hybrid“ stattfand, herausstellte. Von 64 Abgeordneten hatten es zwei Abgeordnete vorgezogen, online an der Sitzung teilzunehmen. Bei den Tagesordnungspunkten für die personelle Besetzung von Ausschussvorsitzen, musste nach Beantragung geheim abgestimmt werden. Dies verlief im ersten Wahlgang fast reibungslos.

Die Kreispräsidentin wurde zuvor bestimmend in ihrer Aussage, dass Abgeordnete, die ihre eigene Pappkabine bei der geheimen Wahl nicht aufstellen würden, gegen das Prinzip der geheimen Wahl verstoßen würden und deshalb ihre abgegebene Stimme nicht zählen würde. Dadurch wurde noch einmal mehr deutlich, wie gewichtig auch für sie die Bedeutung einer geheimen Wahl ist.

Die antragstellende Fraktion nahm ihr Recht in Anspruch, einen zweiten Wahlgang zu fordern, da ihre Kandidaten im ersten Wahlgang durchfielen. Und nun geschah das, wovor die WGK so gewarnt hatte: Ein data breach, der womöglich Auswirkungen hat, die dem einen oder anderen gar nicht recht sein dürften. Die WGK weist darauf hin, dass ein solch gravierender data breach binnen 72 Stunden gemeldet werden muss.

Für einige Grüne im Kreistag ist das alles kein Grund, sich so aufzuregen. Sie argumentierten wenig hilfreich und versuchten die Schuld sogar bei den Antragstellern zu suchen. Andere brachten vor, man hätte ja schließlich offen abstimmen können und diesen „kleinen Fehler“ so vermieden. Aus ihren Reihen wurde auch die Rechtmäßigkeit angezweifelt, einen zweiten und dritten Wahlgang zu fordern, obwohl das Innenministerium diese Vorgehensweise immer wieder bestätigt hatte. Es ist schon bewundernswert, wie so manch ein Demokrat die demokratischen Regeln verändern würde, wenn sie ihm nicht in sein Konzept passen. Man stelle sich einmal vor, jemand hätte die Wahl des amtierenden Bundeskanzlers angezweifelt, weil dieser erst im zweiten Wahlgang gewählt wurde.

Die WGK ist überzeugt davon, dass diese Datenpanne nicht aus Vorsatz geschah, die Konsequenzen daraus jedoch eindeutig sein müssen: Eine Rückkehr zu Präsenzsitzungen!




Bürgerunfreundliche Sitzungszeiten bleiben




Die Wählergemeinschaft Kreis RD-ECK (WGK) hatte auf der letzten Kreistagssitzung beantragt, die Kreispräsidentin darum zu bitten, den in ihrer Hoheit festzusetzenden Sitzungstermin zukünftig von 17 auf 19 Uhr zu verlegen, damit auch die „arbeitende“ Bevölkerung die Möglichkeit erhält, sich zur Einwohnerfragestunde und anderen Tagesordnungspunkten einzubringen, so wie die Geschäftsordnung des Kreises es ermöglicht. Aufgefallen war der WGK, dass neben den Abgeordneten und den Verwaltungsmitarbeitern fast nie Einwohner des Kreises an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen. Nach Ansicht der Wählergemeinschaft liegt dies eindeutig daran, dass der Sitzungsbeginn für Arbeitnehmer, Selbständige und generell für die Bürger zu früh angesetzt wird. In der anschließenden Diskussion zum Antrag wurde deutlich, dass es vielen Abgeordneten hier vorrangig um ihr eigenes Wohl zu gehen scheint und nicht um das Wohl der 278.000 Einwohner. Es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, sich möglicherweise auf einen Kompromiss im Sinne der Einwohner zu einigen. Der WGK-Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.




Muss die Kreistagssitzung wiederholt werden?




Die Kreiswählergemeinschaft (WGK) hat eine Prüfung darüber gefordert, ob die letzte Kreistagssitzung aufgrund eines Formfehlers wiederholt werden muss. Noch während der Kreistagssitzung erging durch die WGK-Geschäftsführung eine Nachricht an die Verwaltung dazu. Die WGK begründet ihre Prüfungsaufforderung mit der Vorgehensweise zum TOP 7 der Tagesordnung. Dieser TOP behandelte zunächst einen Antrag der WGK-Fraktion, womit diese durchsetzen wollte, dass auch Einwohner online das Recht erhalten, Fragen und Anregungen zur Einwohnerfragestunde und weiteren Tagesordnungspunkten vorzubringen. Dies sei eine logische Schlussfolgerung auf den mehrheitlich politischen Willen, Sitzungen hybrid durchzuführen und gleichzeitig eine konsequente Umsetzung des Einwohnerrechts in der Geschäftsordnung des Kreises. Prinzipiell stimmten dem fast alle Fraktionen zu. Grüne und CDU reichten kurzfristig vor der Sitzung noch Anträge ein, die dieses Recht einschränken sollten. Zu Beginn der Diskussion über die Anträge, stellte sich zunächst die Frage, welcher Antrag der weitreichendste sei und über welchen zuerst abgestimmt werden müsse. Die Kreispräsidentin machte deutlich, dass dies bereits im vorausgegangenen Hauptausschuss diskutiert wurde und es ihr obliege, im Zweifel festzusetzen, über welchen Antrag als erstes abgestimmt wird. Dies tat sie mit Festsetzung der Tagesordnung: TOP 7.1 Antrag WGK mit Entscheidung, TOP 7.2 Antrag Grüne mit Entscheidung und TOP 7.3 Antrag CDU mit Entscheidung. Somit war für die WGK eindeutig wie vorgegangen würde. Da vom SSW noch ein kleiner Einwand zum WGK-Antrag kam, lenkte diese ein und kündigte eine Kompromisslösung an. Nun ging alles sehr schnell: Die Grünen zogen ihren Antrag zurück. Jetzt wollte die Kreispräsidentin über den TOP 7.3 abstimmen lassen, wogegen der WGK-Abgeordnete Frank Dreves Protest erhob, und zur Geschäftsordnung sprechen wollte, welches er über sein eingeschaltetes Mikrofon kundtat. Dies wurde ihm durch die Kreispräsidentin nicht gestattet. So wurde die Reihenfolge der Tagesordnung verändert, obwohl dies unter TOP 1 nicht beantragt und abgestimmt wurde. Der CDU-Antrag, welcher das Einwohnerrecht im Vergleich zum WGK-Antrag deutlich einschränkt, wurde angenommen. Nach Rechtsauffassung der WGK legt die Kreispräsidentin die Tagesordnung zwar fest, kann sie aber während einer Sitzung nicht nach Belieben verändern, ohne dass dies unter TOP 1 mit nötiger Mehrheit durch die Kreistagsabgeordneten beschlossen wurde.

Die WGK ist überzeugt davon, dass ihrem Antrag mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt worden wäre, so denn vorrangig, wie auf der Tagesordnung platziert, über ihn abgestimmt worden wäre. Ebenso bezweifelt die WGK, dass es einer kommunalrechtlichen Prüfung standhält, wenn nun, wie von der CDU beantragt und so beschlossen, teilnehmenden Einwohnern in Präsenz mehr Rechte als Einwohnern, die online teilnehmen, eingeräumt werden. Diese Zweifel hat die WGK während der Gesamtdiskussion deutlich gemacht.

Warum durfte der WGK-Abgeordnete nicht zur Geschäftsordnung sprechen, um seinen Einwand vorzubringen?

Frank Dreves

Geschäftsführer WGK-Fraktion

Der Fraktionsvorsitzende der WGK Dr. Andreas Höpken

WGK fordert: Kreistagssitzungen in Rendsburg später starten und Bürger digital beteiligen

Daniel Dahler, SHZ 16.07. 2025.

Die Gremien des Kreistags in Rendsburg tagen und kaum ein Bürger schaut zu. Wie kann das geändert werden? Die WGK-Fraktion hat dazu konkrete Verbesserungsvorschläge.

Die Kreispolitiker werden auf der Sitzung des Hauptausschusses am kommenden Donnerstag, 17. Juli, gleich zwei Anträge der WGK-Fraktion (Wählergemeinschaft Kreis Rendsburg-Eckernförde) beraten. Einerseits fordert die Fraktion um Andreas Höpken, den Beginn der Kreistagssitzungen sowie der Sitzungen der Fachausschüsse von 17 auf 19 Uhr zu verlegen. Andererseits plädieren sie dafür, dass es Zuschauern im Livestream künftig möglich sein soll, sich aktiv an der Sitzung zu beteiligen. …

Direkt zum Artikel

Die Anträge als PDFD-Datei:

Antrag zur Sitzung des Kreistages am 18.07. 2024

Beschlussvorschlag

Der Regionalentwicklungsausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde nimmt gemäß Beschluss vom 17.07.2024 zu den Kriterien in der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (LEP) wie folgt Stellung:

  1. 1. Der Mindestabstand der Potenzialfläche zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen soll statt 400 Metern mindestens 525 Meter betragen.
  2. 2. Der Mindestabstand zu Wohn- und Erholungsbereichen soll statt 800 Metern mindestens 1000 Meter betragen.
  3. 3. Der Mindestabstand zu überplanten Innenbereichen soll statt 1000 Metern mindestens 2000 Meter betragen.
  4. 4. Im LEP sollen die größeren Abstände des „Neuen Helgoländer Papiers“ bzw. die größeren Ab-stände aus neuesten Erkenntnissen gelten. Z.B. soll für den Rotmilan der vergrößerte Ab-stand von 1500 Metern gelten.

Der komplette Antrag kann hier direkt beim Kreis heruntergeladen werden

Antrag zur Sitzung des Regionalentwicklungsauschusses am 17.07. 2024

Beschlussvorschlag

Der Regionalentwicklungsausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde nimmt gemäß Beschluss vom 17.07.2024 zu den Kriterien in der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (LEP) wie folgt Stellung:

  1. 1. Der Mindestabstand der Potenzialfläche zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen soll statt 400 Metern mindestens 525 Meter betragen.
  2. 2. Der Mindestabstand zu Wohn- und Erholungsbereichen soll statt 800 Metern mindestens 1000 Meter betragen.
  3. 3. Der Mindestabstand zu überplanten Innenbereichen soll statt 1000 Metern mindestens 2000 Meter betragen.
  4. 4. Im LEP sollen die größeren Abstände des „Neuen Helgoländer Papiers“ bzw. die größeren Ab-stände aus neuesten Erkenntnissen gelten. Z.B. soll für den Rotmilan der vergrößerte Ab-stand von 1500 Metern gelten.
Gesammelter Sperrmüll auf einem Anhänger

Antrag zur Kreistagssitzung am 13.11. 2023

Die WGK-Fraktion beantragt die Kostenübernahme von Entsorgungskosten der aufgrund der Flutkatasrophe angefallenen Mengen an Sperrmüll durch den Kreis.

Die WGK hat zur Kreistagssitzung am 13.11. 2023 beantragt, dass der Kreis die durch die Sturmflut geschädigten Campingplatzbetreiber unterstützt und Abfuhrkosten in Höhe von 180 000 € übernimmt.

Demonstration von Imland Mitarbeitern

Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 03.08.2023

In einem offenen Brief hat die Gewerkschaft VERDI auf die Situation entlassener Mitarbeiter der Kliniken in Rendsburg und Eckernförde hingewiesen und unserer Meinung nach zurecht moralische Forderungen an den Kreis gestellt.

Die WGK-Fraktion teilt diese Forderungen vollumfänglich und stellt deshalb folgenden Antrag:

  • Der Kreis möge prüfen, ob die Beschäftigung der entlassenen Mitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen durch den Kreis als Arbeitgeber in verschiedenen Bereichen möglich ist. Hierzu sind umgehend Gespräche mit den entlassenen Mitarbeitern aufzunehmen und zu klären, inwieweit von jedem einzelnen der Wunsch besteht, in einem Bereich des Kreises tätig zu werden. Ggf. kann dies in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft VERDI geschehen, die hier sicherlich als Verfasser des offenen Briefes tatkräftig unterstützen wird.
  • Der Kreis möge prüfen, inwieweit eine Umschulung oder Ausbildung einzelner, entlassener Mitarbeiter als Integration im Kreis als Arbeitgeber möglich und gewollt ist. Ob hierbei eine finanzielle Unterstützung staatlicher Institutionen vorstellbar ist, soll geprüft werden.
  • Der Kreis möge eine Abfrage bei den kreiszugehörigen Städten und Gemeinden durchführen, welche das Ziel verfolgen soll, zu ermitteln, ob eine Beschäftigung der entlassenen Mitarbeiter möglichst wohnungsnah möglich wäre.

Begründung:
Der Kreis trägt den entlassenen Mitarbeitern gegenüber Verantwortung. Durch die Privatisierung der IMLAND hat der Kreis ursprünglich in den Haushalt eingestellte Mittel eingespart. Die Kollegen der FDP nahmen u.a. dies kürzlich zum Anlass, eine Senkung der Kreisumlage von 2% zu fordern. Priorität sollten unseres Erachtens zunächst jene Menschen haben, die aufgrund von Mehrheitsentscheidungen des Kreistags und dessen Folgen in die Erwerbslosigkeit geraten sind. Auch wenn wir rechtlich gesehen keine Verantwortung gegenüber diesen Menschen tragen, so haben wir doch eine moralische Verpflichtung und sollten alles daransetzen, uns den Entlassenen gegenüber fair zu verhalten.
Dr. Andreas Höpken
WGK-Fraktion