Archiv der Kategorie: Anträge

Gesammelter Sperrmüll auf einem Anhänger

Antrag zur Kreistagssitzung am 13.11. 2023

Die WGK-Fraktion beantragt die Kostenübernahme von Entsorgungskosten der aufgrund der Flutkatasrophe angefallenen Mengen an Sperrmüll durch den Kreis.

Die WGK hat zur Kreistagssitzung am 13.11. 2023 beantragt, dass der Kreis die durch die Sturmflut geschädigten Campingplatzbetreiber unterstützt und Abfuhrkosten in Höhe von 180 000 € übernimmt.

Demonstration von Imland Mitarbeitern

Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 03.08.2023

In einem offenen Brief hat die Gewerkschaft VERDI auf die Situation entlassener Mitarbeiter der Kliniken in Rendsburg und Eckernförde hingewiesen und unserer Meinung nach zurecht moralische Forderungen an den Kreis gestellt.

Die WGK-Fraktion teilt diese Forderungen vollumfänglich und stellt deshalb folgenden Antrag:

  • Der Kreis möge prüfen, ob die Beschäftigung der entlassenen Mitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen durch den Kreis als Arbeitgeber in verschiedenen Bereichen möglich ist. Hierzu sind umgehend Gespräche mit den entlassenen Mitarbeitern aufzunehmen und zu klären, inwieweit von jedem einzelnen der Wunsch besteht, in einem Bereich des Kreises tätig zu werden. Ggf. kann dies in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft VERDI geschehen, die hier sicherlich als Verfasser des offenen Briefes tatkräftig unterstützen wird.
  • Der Kreis möge prüfen, inwieweit eine Umschulung oder Ausbildung einzelner, entlassener Mitarbeiter als Integration im Kreis als Arbeitgeber möglich und gewollt ist. Ob hierbei eine finanzielle Unterstützung staatlicher Institutionen vorstellbar ist, soll geprüft werden.
  • Der Kreis möge eine Abfrage bei den kreiszugehörigen Städten und Gemeinden durchführen, welche das Ziel verfolgen soll, zu ermitteln, ob eine Beschäftigung der entlassenen Mitarbeiter möglichst wohnungsnah möglich wäre.

Begründung:
Der Kreis trägt den entlassenen Mitarbeitern gegenüber Verantwortung. Durch die Privatisierung der IMLAND hat der Kreis ursprünglich in den Haushalt eingestellte Mittel eingespart. Die Kollegen der FDP nahmen u.a. dies kürzlich zum Anlass, eine Senkung der Kreisumlage von 2% zu fordern. Priorität sollten unseres Erachtens zunächst jene Menschen haben, die aufgrund von Mehrheitsentscheidungen des Kreistags und dessen Folgen in die Erwerbslosigkeit geraten sind. Auch wenn wir rechtlich gesehen keine Verantwortung gegenüber diesen Menschen tragen, so haben wir doch eine moralische Verpflichtung und sollten alles daransetzen, uns den Entlassenen gegenüber fair zu verhalten.
Dr. Andreas Höpken
WGK-Fraktion

Antrag zur Sitzung des Kreistages am 14.02.2022

Der Kreistag möge beschließen, die Abstimmung über ein der Gesellschafterversammlung der Imland-Klinik zu empfehlendes Szenario auf die nächste reguläre Kreistagssitzung am 14.03.2022 zu verlegen, solange folgende Fragen nicht vollumfänglich abgeklärt sind:

  • Ist geklärt, ob alle fachlichen Umstrukturierungen mit Personal qualifiziert und nachhaltig (zukunftssicher/überschreiten der Altersregelgrenze) abgedeckt sind?
  • Ist berücksichtigt das geriatrische Patienten ggf. auch chirurgische und unfallchirurgische Versorgung und Notfallversorgung benötigen? Wie wird diese sichergestellt?
  • Ist berücksichtigt das psychiatrische Patienten ggf. unfallchirurgische Versorgung vor Ort benötigen (beispielsweise Borderline-Patienten oder Drogenabhängige)? Wie wird diese sichergestellt?
  • Zentrale Notaufnahme (ZNA): Wird das geplante MVZ rund um die Uhr verfügbar sein oder wird ein Wegfall der 24/7 ZNA, dass in Eckernförde keine Berufsunfälle, Schulunfälle und Sportvereinsunfälle mehr versorgt werden können?
  • Wird die privat geführte Röntgenpraxis, die dem Krankenhaus angegliedert ist, vor Ort verbleiben und ihre Aufgaben im gleichen Umfang wie bisher weiterführen? Wurden hierzu mit der Praxis Gespräche geführt? Gibt es von Seiten der Praxis eine Position dazu, wenn ja welche?
  • Wurde alternativ zur Schließung der Geburtshilfestation ein tragbares Konzept für eine „alternative“ Geburtshilfe (Geburtshaus) vor Ort geprüft?
  • Ist abgeklärt, ob sich die Zuständigkeiten einer zukünftig in Eckernförde beheimateten Psychiatrie mit denen des Zentrums für Integrative Psychiatrie (ZIP) in Kiel überschneiden (fachlich und räumlich)?
  • Was ist mit den Erreichbarkeiten/Besuchen von Patienten mittels ÖPNV wenn Abteilungen/Leistungen nunmehr nur in Rendsburg vorgehalten werden können? Wie weit verlängern sich die Anreisewege/Zeiten?
  • Auch die von der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises angesprochen Fragen während der letzten Hauptausschusssitzung sollten berücksichtigt werden (Vgl. Protokoll Hauptausschusssitzung).

Begründung:

Die letzte Hauptausschusssitzung am 10.02.2022 und die Beträge von verschiedenen Akteuren die zwischenzeitlich eingegangen sind haben gezeigt, dass noch wesentliche Fragen offen sind. Daher ist es absolut notwendig, bis zu einer Entscheidung im März alle offenen Punkte soweit wie irgend möglich zu prüfen. Es besteht die Gefahr, dass durch eine Fehlentscheidung ohne Abwägung der aufgetretenen Fragen, ein für den Standpunkt nicht geeignetes Konzept, letztlich zu einem Sterben des Standortes führt.

Für die Fraktion
Dr. Andreas Höpken
Fraktionsvorsitzender der WGK

Untersuchung des Grundwassers in der Modellregion Schlei auf Glyphosat

Sehr geehrter Herr Tank,

die WGK-Fraktion beantragt wie folgt zu beschließen:

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Projektträger „Modellregion Schlei„ die Erweiterung der systematischen Untersuchungen zur Grundwasserqualität in der Modellregion Schlei um eine ergänzende Analyse auf das Totalherbizid Glyphosat.

Der Umwelt- und Bauausschuss stellt dem Projektträger aus dem eigenen Budget zu diesem Zweck 2000 € zur Verfügung.

Begründung:

Aus Anlass des Sachstandsberichts über die „Modellregion Schlei“ im UBA am 19.8.21 Tagesordnungspunkt 4, der die Grundwassersituation in Verbindung zur Wasserqualität der Schlei erläuterte, wurde von der WGK die Frage gestellt, inwieweit sich die Einträge von Glyphosat aus den umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben bemerkbar machen. Dabei stellte sich heraus, dass die Bewertung von Glyphosat in Grundwasserleitern, von der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes bisher keine Beachtung gefunden hat.

Im Rahmen einer durchgeführter Trinkwasseruntersuchung (02.03.20) im Naturpark Westensee (ca.25 m Tiefe), wurde eine Glyphosatanalyse veranlasst, die im Ergebnis Glyphosat nachweist. Der Wert lag zwar unter dem Grenzwert, allerdings bedeutet allein der Nachweis, dass Glyphosat im Trinkwasserbereich (ca. 25 m Tiefe) angekommen ist. In höheren Grundwasserschichten (bis ca.10 m Tiefe) ist somit mit weitaus höheren Werten zu rechnen. Das führt unweigerlich zu Glyphosat-Einträgen in die anliegenden Gewässer. Da es sich bei dem o.g. Projekt um eine Modellregion handelt, muss es auch im weiteren Verfahren zu einer Messung und Bewertung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat und dessen mögliche Auswaschung in die Schlei kommen. Vor dem Hintergrund des Naturparks Schlei mit seiner wichtigen Funktion für den Fremdenverkehr im Kreis, ist diese Erkenntnis eine Voraussetzung für einzuleitende Schutzmaßnahmen.

Dr. Andreas Höpken

WGK-Fraktionsvorsitzender

Antrag: Schaffung eines MVZs (Medizinischen Versorgungszentrums) unter dem Dach und der Leitung der imland GmbH für den Bereich Aufnahme/Notaufnahme

Sehr geehrter Herr Schulz, die WGK bittet um Aufnahme folgenden Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 21.10.2021 und beantragt: Der Hauptausschuss möge beschließen, die Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung
anzuweisen, die Bedingungen für die Schaffung eines MVZ (Medizinischen Versorgungszentrum) unter dem Dach und der Leitung der imland GmbH für den Bereich der der Aufnahmen zu prüfen.

Begründung:
Bislang werden alle Patienten in der Notaufnahme aufgenommen und auch dort untersucht und ggf. auch behandelt. Egal was gemacht wird: Dabei wird über eine Fallpauschale abgerechnet. Selbst wenn diagnostische Maßnahmen mittels MRT oder CT durchgeführt werden müssen, so bleibt es bei der Fallpauschale und die ist alles andere als auskömmlich, um einen solchen diagnostischen Aufwand kostendeckend abzubilden und ggf. auch noch die Behandlung durchzuführen. Ein MVZ rechnet ab, wie ein niedergelassener Arzt, d.h. nach erbrachter Leistung und nicht nach einer Fallpauschale. Die Einkommenssituation könnte durch eine solche Umstrukturierung, erheblich verbessert werden. Dabei ist die gezielte Weiterführung von Patienten geboten, die einer stationären Behandlung bedürfen, da 78% der Behandlungen aller Aufnahmen ambulant durchgeführt werden, nur 22% benötigen eine stationären Aufnahme. Die Schaffung von MVZs an beiden Standorten hätte mehrere Vorteile:
1. eine Differenzierung von stationär und ambulant zu behandelnden Patienten und
Weiterführung in die entsprechende Fachabteilung 2. eine aufwandsgerechte Vergütung durch Abrechnung nach erbrachter Leistung eine 3. eine Effektivitätssteigerung.

Für die WGK-Fraktion, Dr. Andreas Höpken, Fraktionsvorsitzender

Sitzung des Hauptausschusses am 23.09.2021 – Antrag zur Tagesordnung: „Neubau eines Krankenhausgebäudes für die Imland gGmbH A7“

Sehr geehrter Herr Schulz,

die WGK bittet um Aufnahme folgenden Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses, am 23.09.2021 und beantragt:

Der Hauptausschuss möge beschließen, die Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, die Geschäftsführung der Imland gGmbH vom Auftrag der Prüfung des Szenarios „Neubau eines Krankenhausgebäudes für die Imland gGmbH A7“ zu entbinden.

Begründung:

Ein Klinikneubau auf der grünen Wiese unweit der A7 hat zur Folge, dass die beiden Standorte, Rendsburg und Eckernförde, geschlossen werden.

Abgesehen davon, dass ein solcher Neubau in frühestens erst 10-20 Jahren verwirklicht werden kann und demzufolge die derzeitigen Liquiditätsprobleme damit überhaupt nicht behoben sind, ist es der ausdrückliche Wunsch der WGK im Sinne einer bevölkerungsnahen Gesundheitsversorgung beide Standorte gesichert zu wissen.

Darüber hinaus ist das Hauptaugenmerk auf das Ergebnis einer allgemeinen Bedarfsanalyse zu richten, um vor dem Hintergrund des baldigen Zuzugs von Soldaten und Soldatinnen mit deren Familie nach Eckernförde (geplant ca. 1500 Personen) und des längst vollzogenen demographischen Wandels in Stadt und Land, eine entsprechende Gesundheitsvorsorge rechtzeitig vorzuhalten.

Für die WGK-Fraktion

Dr. Andreas Höpken

Fraktionsvorsitzender

Sitzung des Kreistags am 23.08. 2021 – Antrag zur Tagesordnung: Bericht des Fachdienstes Katastrophenschutz zum Stand des Katastrophenschutzkonzeptes des Kreises Rendsburg Eckernförde

Sehr geehrte Frau Dr. Rumpf.
die WGK bittet um Aufnahme folgenden Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 23.08. 2021:
Bericht des Fachdienstes Katastrophenschutz zum Stand des Katastrophenschutzkonzeptes des Kreises Rendsburg Eckernförde

Begründung:
Die WGK hat bereits Anfang des Jahres 2021 intensive Fachgespräche mit der Verwaltung zum Thema „Blackout im Kreis“ geführt.

Uns wurde erklärt, dass das Konzept zum Katastrophenschutz im Kreis grundlegend nue aufgestellt wird. Uns wurden für den Spätsommer weitere Zwischenergebnisse zugesagt. Die Ereingnisse um die Hochwasserkatastrophe in NRW und Rheinland Pfalz haben dem Thema Katastrophenschutz und Stromausfall eine neue Dringlichkeit verliehen.

Wir halten es daher für angebracht , dass der Kreistag über den Stand des Konzeptes im Kreis informiert wird, da sich daraus unter Umständen Notwendigkeiten ableiten, die in die Verantwortung eines jeden Kreistagsabgeordneten fallen.

Für die WGK Fraktion: Dr. Andreas Höpken (Fraktionsvorsitzender)

Sitzung des Hauptausschusses am 23.09. 2021 – Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Schulz,

die WGK bittet um Aufnahme folgenden Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 23.09. 2021:

Bericht des Fachdienstes Katastrophenschutz zum Stand des Katastrophenschurtzkonzeptes des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Begründung:

Die WGK hat bereits Anfang des Jahres 2021 intensive Fachgespräche mit der Verwaltung zu dem Thema „Blackout im Kreis“ geführt.

Uns wurde erklärrt, dass das Konzept zum Katastrophenschutz im Kreis grundlegend neu aufgestellt wird. Uns wurden für den Spätsommer weitere Zwischenergebnisse zugesagt. Die Ereignisse um die Hochwasserkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz haben dem Thema Katastrophenschutz und Stromausfall eine neue Dringlichkeit verliehen.

Wir halten es daher für angebracht , dass der Hauptausschuss zeitnah über den Stand des Konzeptes im Kreis informiert wird.

Technikfolgenabschätzung vor Einführung neuer Antriebskonzepte im ÖPNV gefordert.

Die Kreistagsfraktion der WGK beantragt,
bei den Qualitätsanforderungen für Fahrzeuge unter Punkt 3 „Umwelt“ eine genauere Definition der technischen Voraussetzungen an die Antriebe aufzunehmen. Bei den Transportmitteln der Zukunft soll nicht nur der technische Stand der Antriebe auf Basis der Betriebsmittel (wie Benzin, Diesel, Gas, elektrischer Antrieb oder Wasserstoff/Brennstoffzelle) eine Rolle spielen, sondern auch deren reale Nachhaltigkeit („ökologischer Fußabdruck“). Dabei sind sowohl die gesamtenergetischen Aufwände für die Gewinnung der Betriebsmittel als auch deren soziale und gesundheitliche Folgen für die daran beteiligten Menschen abzuwägen (z.B. Gewinnung von seltenen Rohstoffen in der sog. „Dritten Welt“).

Begründung:
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat im Rahmen der Ausschreibung zu ÖPNV-Leistungen die einmalige Gelegenheit den „Markt der zur Verfügung stehenden Technologien“ zumindest für einen mittelfristigen Rahmen zu prüfen. Dabei ist die Vorgabe zu enger oder gar unrealistischer Zeitkorridore für die komplette Umstellung, innerhalb weniger Jahre, auf eine „neue Technologie“ auszuschließen. Es bestünde sonst die Gefahr, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde bei einer voreiligen Umstellung auf eine „beliebige Technologie“, unkalkulierbare Folgekosten zu verantworten hätte. Antriebskonzepte der Zukunft müssen immer an der gesamtenergetischen, ökologischen, sozialen und gesundheitlichen Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. Wie in anderen Bereichen auch(Datenschutzfolgenabschätzung DSFA), sollte hier vorab eine „Technikfolgenabschätzung“ vorgenommen werden. Dem nachhaltigsten System wird so die konstruktive Gelegenheit gegeben sich durchzusetzen.

Lesen Sie den Antrag als PDF-Datei

Antrag WGK-REA-1

Befassung des Kreistags/der zuständigen Ausschüsse mit der Regionalplanung Wind des Landes Schleswig-Holstein

die Fraktion der WGK im Kreistag RD ECK beantragt eine kritische politische Befassung, Beratung und Stellungnahme des Kreises zu der von der Landesregierung vorgelegten Regionalplanung Wind.
Diese politische Befassung soll im Rahmen der Ausschüsse durch umfassende inhaltliche Information zu den verschiedenen Aspekten eines Zubaus mit Windkraftanlagen im Kreisgebiet erfolgen.

Begründung
Nach dem Urteil des LVerwG Schleswig vom Januar 2015 werden von der Landesregierung die Regionalpläne Wind neu aufgestellt. Die Aufstellung der Pläne erfolgt als Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung, was bedeutet, dass auf den Flächen, die für Windkraftnutzung vorgesehen sind, keine anderen privilegierten Vorhaben realisiert werden können.
Windkraftanlagen wirken allerdings über die für sie im Regionalplan vorgesehene Fläche hinaus Dadurch werden weitere Flächen über die eigentlichen Vorranggebiete hinaus für andere Vorhaben ausgeschlossen. Insofern ist festzustellen, dass sich für den Kreis Rendsburg-Eckernförde gleich mehrfach kritische Überschneidungen zu den anderen Regionalplanungsvorhaben ergeben.
Ab September 2018 wird ein weiterer Entwurf des Regionalplanes für Windvorrangflächen veröffentlicht. Die voraussichtliche Flächenkulisse ist einer bereits am 3.7.2018 vom Innenministerium veröffentlichten Karte zu entnehmen. Eine Diskussion und Positionierung ist bereits jetzt möglich und daher dringend geboten.
Um die Konsequenzen eines weiteren Zubaus mit Windkraftanlagen auf Kreisgebiet besser einschätzen zu können, sollten folgende Punkte näher diskutiert werden:

  1. Schallimmission
    Eine verbesserte Prognose für die Schallausbreitung von hochliegenden Schallquellen wie WKA zeigt, dass die Schallbelastung durch WKA an den benachbarten Wohnhäusern bisher unterschätzt wurde. Das MELUND bestätigt diese Tatsache in seinem Erlass vom 31.1.2018, welcher u.a. durch die Validierungsmessung eines renommierten Akustikbüros gestützt wird.
    Das neue Prognoseverfahren belegt, dass der Richtwert der TA Lärm für Schall nicht nur in Siedlungen im Außenbereich bei den bisher geltenden Abständen zwischen Windvorrangfläche und Wohnhaus nicht eingehalten werden kann, sondern dass vor Allem die Richtwerte für allgemeine und reine Wohngebiete in den benachbarten geschlossenen Orten häufig schon durch die Bestandsanlagen überschritten werden.
    Die Flächenplanung der Landesregierung hingegen berücksichtigt diese Tatsache nicht.
    In Konsequenz werden nicht nur die Wohngebiete der angrenzenden Ortschaften
    abgewertet (ein reines Wohngebiet kann bei nächtlichem Betrieb der Anlagen nicht den
    vorgeschriebenen Immissionsrichtwert einhalten).
    Vielmehr werden den Ortschaften auch die Entwicklungsmöglichkeiten an den Rändern
    genommen.
    Potentielles Bauland ist entwertet, da es den vorgeschriebenen Richtwert nach TA Lärm nichteinhalten kann.
  2. Landschaftsbild – optische Bedrängung – Tourismus
    Der Kreis RD ECK zeichnet sich durch eine reizvolle, abwechslungsreiche Landschaft aus.
    Nicht umsonst liegen vier Naturparks im Kreis. Daneben sind besonders die Ostseestrände mit dem Endmoränen-Hinterland und die Schlei außergewöhnliche Landschaftsformen, deren Reiz viele Touristen anlocken. Aber auch die Landschaft in Mittelholstein stellt prägnante Gebiete für den Naturschutz, die gerade erst mühselig gewonnen wurden, hier sei nur das „Wilde Moor“ genannt. Der Tourismus ist in vielen Regionen des Kreises der entscheidende Wirtschaftsfaktor.
    Moderne Windkraftanlagen dominieren das Landschaftsbild auf viele Kilometer. Kultur- und Naturlandschaft werden technisch überprägt und verlieren ihre abwechslungsreicheAttraktivität.
    Unterkünfte, Ferienwohnungen und Ferienhäuser werden zusätzlich durch den direkten Einfluss des Lärms an Wert verlieren

Weiterhin schlägt die Fraktion der WGK eine vertiefte Befassung mit folgenden Punkten vor:

  • Soziale Folgen: Verlust der Kreditwürdigkeit/Wertverlust der Immobilie. Verlust privater
    Altersvorsorge. Landflucht aus den betroffenen Gebieten. Begrenzung der
    Entwicklung(Kreditwürdigkeit) junger Familien, in betroffenen ländlichen Gebieten.
  • Medizinische Folgen: Seriöse Studien weisen darauf hin, dass die Folgen für die
    gesundheitlichen Auswirkungen von Schattenschlag und Beeinträchtigungen des
    Nachtschlafes durch Schall oder auch die Nachtbefeuerung gravierend sein können.
  • Ökonomische Folgen: Einschränkung der gewerblichen Erweiterungsmöglichkeiten für betroffene Gemeinden und Städte. Realer Wertverlust der Grundbucheintragswerte und damit verbunden Verlust an Liquidität der lokalen Banken. Wegfall des Tourismus. Einbußen bei der Immobilienbranche.
  • Ökologische Folgen: Massive Dezimierung betroffener Arten (Greifvögel, Fledermäuse usw.)
    Bodenversiegelung, Gefährdung des Grundwassers, Entsorgungsproblematik

Die WGK weist darauf hin, dass bei einer Beteiligung an den anderen Regionalplanungsvorhaben des Landes SH eine Positionierung zu Ausmaß des Windkraftanlagenzubaus im Kreis RD ECK nicht ausgeschlossen werden kann, da sich zwangsläufig Interessen und Entwicklungen überschneiden werden.
Rendsburg, 06.08.2018
Susanne Kirchhof, Fraktionsvorsitzende

Regionalplanung Wind Antrag WGK