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Resolution FDP, SSW, WGK: Fraktionsstärke im Kommunalwahlrecht

Plötzlich sind es nicht nur die Bürgerbegehren, die politische Entscheidungen unnötig stören sollen. Auch die kleineren Parteien und Wählergemeinschaften auf kommunaler Ebene scheinen der Landesregierung plötzlich ein „Dorn im Auge zu sein“.

Die Landesregierung in Kiel plant bereits im November eine Änderung im Kommunalwahlrecht. Politische Parteien oder Wählervereinigungen sollen nach diesen Plänen auf kommunaler Ebene erst ab drei Abgeordneten einen Fraktionsstatus erhalten, wenn in Kreistagen oder Stadtvertretungen, ab einer Größe von 25000 Einwohnern, ein entsprechender Beschluss gefasst wird.

„Das mutet schon befremdlich an, wenn diejenigen die an der Macht sind, sich selbst weiter ermächtigen. Dann auch noch das Argument zu bringen, dass die sog. „Kleinstfraktionen“ vermehrt Anträge einbringen würden, was den Zeitaufwand erhöhe, ist einfach unsachlich und widerspricht sich selbst. Spricht es nicht gerade für demokratische Prozesse, wenn Abläufe und Beschlüsse hinterfragt und gewichtet werden? Oder sind immer nur die jeweils „ganz großen politischen Gruppierungen“ im Besitz der Wahrheit? Wer einmal im Kreistag oder den Ausschüssen an Sitzungen teilgenommen hat, wird feststellen, dass hier sicher keine sinnlose Zeit vergeudet wird und schon gar nicht durch die Präsenz kleinerer Fraktionen.“ So der Fraktionsvorsitzende der WGK-Kreistagsfraktion Andreas Höpken.

Die WGK-Kreistagsfraktion des Kreises Rendsburg-Eckernförde steht daher vollumfänglich zur Resolution, die in den nächsten Kreistag die Forderung einbringt, die Fraktionsstärke wie bisher bei 2 Abgeordneten zu belassen. Ein solcher Demokratieabbau ist nicht hinnehmbar“, so Höpken abschließend.

Tierschutz

2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz übernehmen die Bürger in diesem Land die Verantwortung für die Tiere als Mitgeschöpfe, deren Leben und Wohlbefinden es zu schützen gilt.
Es gibt im Kreis Rendsburg-Eckernförde Tierheime und Tierschutzeinrichtungen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben nicht nur Katzen und Hunden sondern auch anderen Tieren (ganz im Sinne des Tierschutzgesetzes) zu helfen. Vielfach werden diese Einrichtungen durch Spenden und persönliche Initiativen am Leben gehalten. Hier möchten wir in Zukunft dabei helfen, praktische Verbesserungsvorschläge zu befördern und umzusetzen. Dazu gehört auch die Förderung von Konzepten zu einer besseren finanziellen Unterstützung dieser Einrichtungen auf kommunaler Ebene.