Gesetzgebungsverfahren zu Veränderungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheidungen

Die WGK ist fassungslos bezüglich des Vorhabens der schleswig-holsteinischen Regierungsfraktionen, die Umsetzung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu erschweren bzw. in Teilen zu verhindern.