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Die WGK fordert IT-Unterstützung für die Schulen im Kreis

Gemeinsam mit der FDP-Fraktion im Kreistag hat die WGK einen Antrag zur Bereitstellung und Finanzierung von IT-Dienstleistungen für die Schulen im Kreis gestellt.

Anlass ist die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Notwendigkeit von Distanzunterricht, die zu Tage brachte, was sich schon seit dem Digitalpakt des Landes abzeichnete: Gerade kleine Schulstandorte im ländlichen Raum, die auch bei nur kleinen Schulträgern angesiedelt sind, sind häufig nicht in der Lage, die notwendige Umstellung auf digitale Unterrichtsformen zu leisten.

Wenn eine Grundschule wochenlang den Unterricht mit dem wöchentlichen Verteilen von Arbeitsbögen gestaltet ohne dass gerade die kleinen Schulkinder irgendeinen weiteren Kontakt zu ihren LehrerInnen und MitschülerInnen haben, dann läuft etwas gewaltig schief.

Wir wissen, dass kein Lehrer aus bösem Willen oder vorsätzlich den Schülern digitalen Unterricht vorenthält. Digitaler Unterricht per se ist auch gerade im Grundschulbereich differenziert zu bewerten und sicher nicht immer die bessere Lösung. Wenn es aber nicht anders geht, dann haben wir technische Möglichkeiten, trotz Distanz den Schülerinnen und Schülern weiterhin den Lehrstoff zu vermitteln und wenigstens über Bildschirm direkten Kontakt zur Schule zu halten. In vielen Gesprächen mit Lehrern, Schulträgern und Eltern wurde deutlich, dass die vielfältigen Anforderungen, die mit der Umsetzung des Digitalpakt einhergehen, nicht von den Lehrern geleistet werden können. Der Wunsch nach einer zentralen Anlaufstelle bei medientechnischen Problemen wurde deutlich.

Die WGK-Fraktion sieht hier für den Kreis Handlungsmöglichkeiten und ist der Meinung, dass auch die Zuständigkeit des Kreises gefragt ist.

Wir wollen mit unserem Antrag eine Anschubfinanzierung für die Etablierung einer IT-Dienstleistungsplattform auf Kreisebene bewirken und hoffen, dafür im Kreistag eine Mehrheit zu bekommen.

Eine Frage der Zuständigkeit ? Presseerklärung zur Kreistagssitzung am 17.9.2018

Die Ablehnung des Antrags der WGK-Fraktion zu einer kritischen politischen Befassung des Kreistags mit dem zweiten Entwurf der Regionalplanung Wind zeigt, dass die übrigen Fraktionen weder den Antrag noch die Begründung richtig gelesen haben oder richtig verstehen wollten.

Die pauschale Aussage, eine kritische politische Befassung mit dem Thema „Windvorrangflächenausweisung im Kreisgebiet“ über die reine Zuarbeit der Fachdienste hinaus, läge nicht im Rahmen der Zuständigkeit des Kreistags, trifft nicht zu.

Der Antrag war zulässig und stand zur Abstimmung.

Wenn sich der Kreistag ausschließlich als erweiterte Verwaltung zur Ausführung der Anweisungen von oben sieht, ist er als politisches Organ überflüssig.

Die WGK wird sich auch in Zukunft dafür einsetzten, dass kritische, die Menschen im Kreis betreffende Themen nicht mit der Floskel „nicht zuständig“ in der politischen Diskussion weggedrückt werden.
Das liegt in der Zuständigkeit der WGK.

Frist für Stellungnahmen zu Regionalplänen läuft

Vom 4. September 2018 bis zum 19 Januar 2019 besteht die Möglichkeit Stellungnahmen zur Landesplanung Windenergie abzugeben.
Für Rückfragen hat die Landesregierung ein „Bürgertelefon“ eingerichtet welches unter der Telefonnummer  0431-988-5184 zu erreichen ist. Anfragen können auch per Email an „windenergiebeteiligung(at)im.landsh.de“ gerichtet werden.

Hier der Link zur „Online Beteiligung Landesplanung“ https://bolapla-sh.de/

Die „Kriterien zur Ermittlung geeigneter bzw. ausgeschlossener Flächen für Windenergienutzung auf Regionalplanebene“ wurden im Amtsblatt für Schleswig Holstein  Ausgabe 36 veröffentlicht.

Eine Kopie der entsprechenden Seiten können sie hier als PDF-Datei ansehen.

Die WGK fordert eine Auseinandersetzung mit den jüngsten Windkraftplänen im Kreistag

Die Landesregierung hat am Dienstag, dem 3.7.2018 neue Windflächenkarten vorgelegt. Anhand dieser Karten sollen wieder 200 Ausnahmegenehmigungsverfahren aufgenommen werden, knapp 30 dieser Ausnahmegenehmigungen sind laut Innenminister in Kürze zu erwarten.

Bei den Vorranggebieten für die Bebauung mit Windkraftanlagen sind einige kleinere Gebiete herausgefallen, aber insgesamt ändert sich sehr wenig. Es ist kaum zu glauben, dass über 6000 Einwände und immer stärker werdender Bürgerprotest kaum oder gar nichts daran geändert hat, dass die wirtschaftlichen Interessen der Windkraftprojektierer geschützt werden, dafür aber gesundheitliche und finanzielle Schäden vieler in Kauf genommen werden.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde, und damit die darin lebenden Menschen, sind nach wie vor massiv betroffen. Es drohen grundsätzliche Gefährdungen. Für die Betroffenen z.B. den Verfall von Grundstückwerten, die Reduzierung der Kreditwürdigkeit, der Wegfall eines wesentlichen Teils der Altersabsicherung und natürlich auch gesundheitliche Belastungen. Von der Umweltzerstörung einer Kulturlandschaft ganz zu schweigen. Diese Gefährdungen werden auf kommunaler Ebene elementare Auswirkungen haben, daher fordert die Wählergemeinschaft Kreis Rendsburg-Eckernförde WGK sich endlich auch auf Ebene des Kreistages mit diesen zentralen Problemen und Folgen zu beschäftigten und eine Stellungnahme abzugeben.

Dr. Andreas  Höpken – Vorstandsvorsitzender –  Wählergemeinschaft Kreis Rendsburg-Eckernförde WGK

Kontsituierende Sitzung des Kreistages am 18. 6.

 Dr. Susanne Kirchhof und Dr. Reinhard Jentzsch im Kreistag
Dr. Susanne Kirchhof und Dr. Reinhard Jentzsch

Am 18.6.2018 konstituierte sich der Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde.Mit dabei die beiden WGK-Kreistagsabgeordneten Dr. Susanne Kirchhof und Dr. Reinhard Jentzsch.
Gleich zu Beginn sorgte Susanne Kirchhof für Aufregung, weil sie im Namen der WGK eine geheime Wahl der/des Kreistagspräsidentin/en beantragte.
62 Abgeordnete gingen daraufhin zur Wahlurne.
Hintergrund war die voreilige Festlegung der Kreis-CDU auf ihre Kandidatin Dr. Juliane Rumpf, die schon in der Woche vor ihrer Wahl auf der CDU-Homepage als Kreistagspräsidentin auftauchte.
„Mit dem Antrag auf geheime Abstimmung wollten wir darauf hinweisen, das eine solch voreilige Vorwegnahme des Wahlergebnisses nicht unbedingt demokratischen Grundsätzen entspricht.“

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