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Anfrage zu den Auswirkungen der neuen Schallausbreitungsrechnung für Windkraftanlagen auf die Entwicklungsmöglichkeiten von Kommunen im Kreis

Die Neubewertung der Schallausbreitung (Interimsverfahren gemäß LAI-Hinweisen vom 5.9.2017) von Windkraftanlagen (WKA) zeigt, dass die errechnete Schallprognose nicht den tatsächlichen Schallimmissionen entspricht. Das hatte zur Folge, dass an den betroffenen Wohnhäusern erheblich höhere Schallpegel von den Bürgerinnen und Bürgern bisher hingenommen werden mussten, weil die Schallimmission an Wohnhäusern unterschätzt wurde.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Gemeinden des Kreises, sind aufgrund des bestehenden WKA Ausbaus, von Überschreitungen des nächtlichen Richtwertes für Schallimmissionen, gemäß TA Lärm Interimsverfahren, betroffen
    a) In Siedlungen des Außenbereiches oder Dorf- und Mischgebieten
    b) In allgemeinen Wohngebieten
    c) In reinen Wohngebieten?
  2. Wie viele bereits ausgewiesene Baugebiete im Kreis können auf Grund der neuen Schallausbreitungsrechnung für WKA nicht mehr bebaut werden?

Anfrage_WGK Fraktion-Schallausbreitung-WKA

Anfrage zur möglichen Grundwasserbelastung im Kreis durch Bau von Windkraftanlagen

großräumige Eingriffe in den Boden wie die Fundamentierung und anschließende Entfernung von Fundamenten für Windkraftanlagen können sich auf Grundwasserstand und Schadstoffeintrag in das Grundwasser auswirken.

Beim Aufbau dieser Fundamente werden mehrere Grundwassertrennschichten durchbrochen. Dabei wird Einfluss auf die erforderliche Verweilzeit des Oberflächenwassers in den Bodenschichten genommen, die für die Reinigung und den Abbau von Schadstoffen, wie Phosphor, Stickstoff und Nitrat von ausschlaggebender Bedeutung sind.

So gelangt belastetes Oberflächenwasser vorzeitig ins Grundwasser, das von umliegenden Hausbewohnern aus Hausbrunnen als Trinkwasser genutzt wird.
Wir bitten im Zusammenhang mit dem zweiten Entwurf der Regionalplanung Wind des Landes SH um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Hausbrunnen liegen im Einzugsbereich der zur Zeit im zweiten Entwurf des Regionalplanes Wind vorgesehenen Vorranggebiete?
  2. Wie viele ha der derzeit ausgewiesenen Flächen werden intensiv ackerbaulich genutzt?
  3. Wer überwacht den Einfluss von großen privatwirtschaftlichen Baumaßnahmen auf die Trinkwasserqualität der Hausbrunnen im Kreis?
  4. Werden Hausbrunnennutzer bei festgestelltem Schadstoffeintrag in Folge von WKA-Bau entschädigt?
  5. Wie wird vom Kreis konkret sichergestellt, dass nach vollständiger Entfernung des Fundaments die Bodenschichten wieder hergestellt werden, damit ein großflächiger Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser vermieden wird?
  6. Wer trägt die Folgekosten einer unsachgemäßen Wiederherstellung der Bodenstruktur

Anfrage_WGK Fraktion-Grundwasserbelastung nach Rückbau der Fundamente von Windkraftanlagen

Eine Frage der Zuständigkeit ? Presseerklärung zur Kreistagssitzung am 17.9.2018

Die Ablehnung des Antrags der WGK-Fraktion zu einer kritischen politischen Befassung des Kreistags mit dem zweiten Entwurf der Regionalplanung Wind zeigt, dass die übrigen Fraktionen weder den Antrag noch die Begründung richtig gelesen haben oder richtig verstehen wollten.

Die pauschale Aussage, eine kritische politische Befassung mit dem Thema „Windvorrangflächenausweisung im Kreisgebiet“ über die reine Zuarbeit der Fachdienste hinaus, läge nicht im Rahmen der Zuständigkeit des Kreistags, trifft nicht zu.

Der Antrag war zulässig und stand zur Abstimmung.

Wenn sich der Kreistag ausschließlich als erweiterte Verwaltung zur Ausführung der Anweisungen von oben sieht, ist er als politisches Organ überflüssig.

Die WGK wird sich auch in Zukunft dafür einsetzten, dass kritische, die Menschen im Kreis betreffende Themen nicht mit der Floskel „nicht zuständig“ in der politischen Diskussion weggedrückt werden.
Das liegt in der Zuständigkeit der WGK.

Technikfolgenabschätzung vor Einführung neuer Antriebskonzepte im ÖPNV gefordert.

Die Kreistagsfraktion der WGK beantragt,
bei den Qualitätsanforderungen für Fahrzeuge unter Punkt 3 „Umwelt“ eine genauere Definition der technischen Voraussetzungen an die Antriebe aufzunehmen. Bei den Transportmitteln der Zukunft soll nicht nur der technische Stand der Antriebe auf Basis der Betriebsmittel (wie Benzin, Diesel, Gas, elektrischer Antrieb oder Wasserstoff/Brennstoffzelle) eine Rolle spielen, sondern auch deren reale Nachhaltigkeit („ökologischer Fußabdruck“). Dabei sind sowohl die gesamtenergetischen Aufwände für die Gewinnung der Betriebsmittel als auch deren soziale und gesundheitliche Folgen für die daran beteiligten Menschen abzuwägen (z.B. Gewinnung von seltenen Rohstoffen in der sog. „Dritten Welt“).

Begründung:
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat im Rahmen der Ausschreibung zu ÖPNV-Leistungen die einmalige Gelegenheit den „Markt der zur Verfügung stehenden Technologien“ zumindest für einen mittelfristigen Rahmen zu prüfen. Dabei ist die Vorgabe zu enger oder gar unrealistischer Zeitkorridore für die komplette Umstellung, innerhalb weniger Jahre, auf eine „neue Technologie“ auszuschließen. Es bestünde sonst die Gefahr, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde bei einer voreiligen Umstellung auf eine „beliebige Technologie“, unkalkulierbare Folgekosten zu verantworten hätte. Antriebskonzepte der Zukunft müssen immer an der gesamtenergetischen, ökologischen, sozialen und gesundheitlichen Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. Wie in anderen Bereichen auch(Datenschutzfolgenabschätzung DSFA), sollte hier vorab eine „Technikfolgenabschätzung“ vorgenommen werden. Dem nachhaltigsten System wird so die konstruktive Gelegenheit gegeben sich durchzusetzen.

Lesen Sie den Antrag als PDF-Datei

Antrag WGK-REA-1

Anfrage zum Dauerwohnen in Wochenendhäusern

Die Regionalplanung des Landes erfordert eine Bestandsaufnahme der kommunalen Gebietsplanung und eine Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Der Kreis hat daher in verschiedenen Gemeinden die Situation in ausgewiesenen Gebieten für Wochenendhäuser überprüft und festgestellt, dass es in einigen Gebieten seit teilweise Jahrzehnten eine von den jeweiligen Gemeinden stillschweigend geduldete Dauerbewohnung gibt.
Die Duldung und der Gemeinden manifestiert sich darin, dass viele der Dauerbewohner des eigenen Wochenendhauses seit vielen Jahren mit Erstwohnsitz in den jeweiligen Gemeinden gemeldet sind.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Wochenendhausgebiete gibt es im Kreisgebiet?
  2. Wie viele Menschen sind bis jetzt von der Aufforderung, ihren dauernden Wohnsitz aufzugeben, betroffen?
  3. Welche Konsequenzen ergeben sich für die betroffenen Bürger?
  4.  Welche Konsequenzen ergeben sich für die Gemeinden, die teilweise jahrzehntelang die Nutzung als Erstwohnsitz tolerierten und die entsprechenden Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich daraus erzielten?
  5. Welche Möglichkeiten einer Legalisierung des Dauerwohnens gibt es für die Gemeinden?
  6. Welche Möglichkeiten hat der Kreis, soziale Härten zu vermeiden und ein legalisiertes Dauerwohnen zu ermöglichen?
  7. Besteht die Möglichkeit, allen mit Hauptwohnsitz gemeldeten Anwohnern das Dauerwohnrecht zu gewähren und nach Erbfall oder Verkauf des Hauses den baurechtlich vorgesehenen Zustand wieder herzustellen? Wenn nein, warum nicht?

WGK Anfrage zum Dauerwohnen in Wochenendhäusern

Frist für Stellungnahmen zu Regionalplänen läuft

Vom 4. September 2018 bis zum 19 Januar 2019 besteht die Möglichkeit Stellungnahmen zur Landesplanung Windenergie abzugeben.
Für Rückfragen hat die Landesregierung ein „Bürgertelefon“ eingerichtet welches unter der Telefonnummer  0431-988-5184 zu erreichen ist. Anfragen können auch per Email an „windenergiebeteiligung(at)im.landsh.de“ gerichtet werden.

Hier der Link zur „Online Beteiligung Landesplanung“ https://bolapla-sh.de/

Die „Kriterien zur Ermittlung geeigneter bzw. ausgeschlossener Flächen für Windenergienutzung auf Regionalplanebene“ wurden im Amtsblatt für Schleswig Holstein  Ausgabe 36 veröffentlicht.

Eine Kopie der entsprechenden Seiten können sie hier als PDF-Datei ansehen.

Anfrage zur Trockenlegung der Bokelholmer Fischteiche

Die sog. Bokelholmer Fischteiche (Gemeinde Emkendorf) werden seit Langem zur Fischaufzucht genutzt. Auffällig ist, dass in diesem Jahr ein großer Teil der Teichflächen trocken gelegt wurde.
Dies ist insofern bemerkenswert, als dass in den letzten Jahren hier immer häufiger Seeadler – teilweise mit Jungvögeln – zu beobachten waren.
Wir bitten um Auskunft zu folgenden Fragen:
Ist eine großflächige Trockenlegung von – gleichwohl künstlichen – Gewässern anzeige- und genehmigungspflichtig?
Wurde im Fall der Bokelholmer Fischteiche eine entsprechende Genehmigung erteilt und welche Begründung für die Trockenlegung war für die Genehmigung maßgeblich?
Steht die Trockenlegung im Zusammenhang mit einer möglichen Windvorrangfläche in unmittelbarer Nähe der Bokelholmer Fischteiche?
Sollte es andere, der Kreisverwaltung bekannte, Gründe für die Trockenlegung geben, so bitten wir ebenfalls um deren Benennung.

WGK-Anfrage zur Trockenlegung der Bokelholmer Fischteiche

Anfrage zu den geleisteten Ausgleichzahlungen an den Kreis RD ECK für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Windkraftanlagen des Windparks Loose

Sehr geehrter Herr Dr. Schwemer,
Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild.
Als Ausgleich für diesen Schaden haben durch den Betreiber der Windkraftanlagen Zahlungen an den Kreis zu erfolgen.
Die Ausgleichzahlungen sind Geld, welches der öffentlichen Hand zusteht und für welches der Kreis der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldet

  1. Welche Summe je WKA (in €) ist von dem Betreiber des Windparks Loose, Amt Schlei Ostsee als Ausgleichzahlung an den Kreis beauflagt worden?
  2. Welche Summe hat der Kreis bis heute (23.08.2018) erhalten?
  3. Sollte noch nicht die gesamte Summe eingegangen sein, erbitten wir eine Auskunft darüber, warum das noch nicht erfolgt ist?
  4. Wird der Kreis die ausstehende Summe unverzüglich mit Fristsetzung und Stundungszins einfordern? Wenn nicht, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Kirchhof

WGK-FRaktion_Anfrage zur Ausgleichzahlung Loose

Lesen Sie die Antwort als PDF Datei: 20180827_wk_AW_Fraktion_WGK