Anfrage zu den geleisteten Ausgleichzahlungen an den Kreis RD ECK für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Windkraftanlagen des Windparks Loose

Sehr geehrter Herr Dr. Schwemer,
Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild.
Als Ausgleich für diesen Schaden haben durch den Betreiber der Windkraftanlagen Zahlungen an den Kreis zu erfolgen.
Die Ausgleichzahlungen sind Geld, welches der öffentlichen Hand zusteht und für welches der Kreis der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldet

  1. Welche Summe je WKA (in €) ist von dem Betreiber des Windparks Loose, Amt Schlei Ostsee als Ausgleichzahlung an den Kreis beauflagt worden?
  2. Welche Summe hat der Kreis bis heute (23.08.2018) erhalten?
  3. Sollte noch nicht die gesamte Summe eingegangen sein, erbitten wir eine Auskunft darüber, warum das noch nicht erfolgt ist?
  4. Wird der Kreis die ausstehende Summe unverzüglich mit Fristsetzung und Stundungszins einfordern? Wenn nicht, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Kirchhof

WGK-FRaktion_Anfrage zur Ausgleichzahlung Loose

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