Befassung des Kreistags/der zuständigen Ausschüsse mit der Regionalplanung Wind des Landes Schleswig-Holstein

die Fraktion der WGK im Kreistag RD ECK beantragt eine kritische politische Befassung, Beratung und Stellungnahme des Kreises zu der von der Landesregierung vorgelegten Regionalplanung Wind.
Diese politische Befassung soll im Rahmen der Ausschüsse durch umfassende inhaltliche Information zu den verschiedenen Aspekten eines Zubaus mit Windkraftanlagen im Kreisgebiet erfolgen.

Begründung
Nach dem Urteil des LVerwG Schleswig vom Januar 2015 werden von der Landesregierung die Regionalpläne Wind neu aufgestellt. Die Aufstellung der Pläne erfolgt als Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung, was bedeutet, dass auf den Flächen, die für Windkraftnutzung vorgesehen sind, keine anderen privilegierten Vorhaben realisiert werden können.
Windkraftanlagen wirken allerdings über die für sie im Regionalplan vorgesehene Fläche hinaus Dadurch werden weitere Flächen über die eigentlichen Vorranggebiete hinaus für andere Vorhaben ausgeschlossen. Insofern ist festzustellen, dass sich für den Kreis Rendsburg-Eckernförde gleich mehrfach kritische Überschneidungen zu den anderen Regionalplanungsvorhaben ergeben.
Ab September 2018 wird ein weiterer Entwurf des Regionalplanes für Windvorrangflächen veröffentlicht. Die voraussichtliche Flächenkulisse ist einer bereits am 3.7.2018 vom Innenministerium veröffentlichten Karte zu entnehmen. Eine Diskussion und Positionierung ist bereits jetzt möglich und daher dringend geboten.
Um die Konsequenzen eines weiteren Zubaus mit Windkraftanlagen auf Kreisgebiet besser einschätzen zu können, sollten folgende Punkte näher diskutiert werden:

  1. Schallimmission
    Eine verbesserte Prognose für die Schallausbreitung von hochliegenden Schallquellen wie WKA zeigt, dass die Schallbelastung durch WKA an den benachbarten Wohnhäusern bisher unterschätzt wurde. Das MELUND bestätigt diese Tatsache in seinem Erlass vom 31.1.2018, welcher u.a. durch die Validierungsmessung eines renommierten Akustikbüros gestützt wird.
    Das neue Prognoseverfahren belegt, dass der Richtwert der TA Lärm für Schall nicht nur in Siedlungen im Außenbereich bei den bisher geltenden Abständen zwischen Windvorrangfläche und Wohnhaus nicht eingehalten werden kann, sondern dass vor Allem die Richtwerte für allgemeine und reine Wohngebiete in den benachbarten geschlossenen Orten häufig schon durch die Bestandsanlagen überschritten werden.
    Die Flächenplanung der Landesregierung hingegen berücksichtigt diese Tatsache nicht.
    In Konsequenz werden nicht nur die Wohngebiete der angrenzenden Ortschaften
    abgewertet (ein reines Wohngebiet kann bei nächtlichem Betrieb der Anlagen nicht den
    vorgeschriebenen Immissionsrichtwert einhalten).
    Vielmehr werden den Ortschaften auch die Entwicklungsmöglichkeiten an den Rändern
    genommen.
    Potentielles Bauland ist entwertet, da es den vorgeschriebenen Richtwert nach TA Lärm nichteinhalten kann.
  2. Landschaftsbild – optische Bedrängung – Tourismus
    Der Kreis RD ECK zeichnet sich durch eine reizvolle, abwechslungsreiche Landschaft aus.
    Nicht umsonst liegen vier Naturparks im Kreis. Daneben sind besonders die Ostseestrände mit dem Endmoränen-Hinterland und die Schlei außergewöhnliche Landschaftsformen, deren Reiz viele Touristen anlocken. Aber auch die Landschaft in Mittelholstein stellt prägnante Gebiete für den Naturschutz, die gerade erst mühselig gewonnen wurden, hier sei nur das „Wilde Moor“ genannt. Der Tourismus ist in vielen Regionen des Kreises der entscheidende Wirtschaftsfaktor.
    Moderne Windkraftanlagen dominieren das Landschaftsbild auf viele Kilometer. Kultur- und Naturlandschaft werden technisch überprägt und verlieren ihre abwechslungsreicheAttraktivität.
    Unterkünfte, Ferienwohnungen und Ferienhäuser werden zusätzlich durch den direkten Einfluss des Lärms an Wert verlieren

Weiterhin schlägt die Fraktion der WGK eine vertiefte Befassung mit folgenden Punkten vor:

  • Soziale Folgen: Verlust der Kreditwürdigkeit/Wertverlust der Immobilie. Verlust privater
    Altersvorsorge. Landflucht aus den betroffenen Gebieten. Begrenzung der
    Entwicklung(Kreditwürdigkeit) junger Familien, in betroffenen ländlichen Gebieten.
  • Medizinische Folgen: Seriöse Studien weisen darauf hin, dass die Folgen für die
    gesundheitlichen Auswirkungen von Schattenschlag und Beeinträchtigungen des
    Nachtschlafes durch Schall oder auch die Nachtbefeuerung gravierend sein können.
  • Ökonomische Folgen: Einschränkung der gewerblichen Erweiterungsmöglichkeiten für betroffene Gemeinden und Städte. Realer Wertverlust der Grundbucheintragswerte und damit verbunden Verlust an Liquidität der lokalen Banken. Wegfall des Tourismus. Einbußen bei der Immobilienbranche.
  • Ökologische Folgen: Massive Dezimierung betroffener Arten (Greifvögel, Fledermäuse usw.)
    Bodenversiegelung, Gefährdung des Grundwassers, Entsorgungsproblematik

Die WGK weist darauf hin, dass bei einer Beteiligung an den anderen Regionalplanungsvorhaben des Landes SH eine Positionierung zu Ausmaß des Windkraftanlagenzubaus im Kreis RD ECK nicht ausgeschlossen werden kann, da sich zwangsläufig Interessen und Entwicklungen überschneiden werden.
Rendsburg, 06.08.2018
Susanne Kirchhof, Fraktionsvorsitzende

Regionalplanung Wind Antrag WGK