Anfrage zum Dauerwohnen in Wochenendhäusern

Die Regionalplanung des Landes erfordert eine Bestandsaufnahme der kommunalen Gebietsplanung und eine Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Der Kreis hat daher in verschiedenen Gemeinden die Situation in ausgewiesenen Gebieten für Wochenendhäuser überprüft und festgestellt, dass es in einigen Gebieten seit teilweise Jahrzehnten eine von den jeweiligen Gemeinden stillschweigend geduldete Dauerbewohnung gibt.
Die Duldung und der Gemeinden manifestiert sich darin, dass viele der Dauerbewohner des eigenen Wochenendhauses seit vielen Jahren mit Erstwohnsitz in den jeweiligen Gemeinden gemeldet sind.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Wochenendhausgebiete gibt es im Kreisgebiet?
  2. Wie viele Menschen sind bis jetzt von der Aufforderung, ihren dauernden Wohnsitz aufzugeben, betroffen?
  3. Welche Konsequenzen ergeben sich für die betroffenen Bürger?
  4.  Welche Konsequenzen ergeben sich für die Gemeinden, die teilweise jahrzehntelang die Nutzung als Erstwohnsitz tolerierten und die entsprechenden Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich daraus erzielten?
  5. Welche Möglichkeiten einer Legalisierung des Dauerwohnens gibt es für die Gemeinden?
  6. Welche Möglichkeiten hat der Kreis, soziale Härten zu vermeiden und ein legalisiertes Dauerwohnen zu ermöglichen?
  7. Besteht die Möglichkeit, allen mit Hauptwohnsitz gemeldeten Anwohnern das Dauerwohnrecht zu gewähren und nach Erbfall oder Verkauf des Hauses den baurechtlich vorgesehenen Zustand wieder herzustellen? Wenn nein, warum nicht?

WGK Anfrage zum Dauerwohnen in Wochenendhäusern