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Eklat im Kreistag:




Wovor die Wählergemeinschaft (WGK) warnte und was sich jetzt während der ersten „hybriden“ Kreistagssitzung bestätigte

Kürzlich wurde durch eine politische Mehrheit im Kreistag beschlossen, dass Sitzungen zukünftig „hybrid“ stattfinden sollen. Soll heißen, dass Kreistagsabgeordnete und Mitglieder der Fachausschüsse nicht mehr in Präsenz teilnehmen müssen, sondern sich mit Voranmeldung bequem von zu Hause aus einwählen und mit gleichen Rechten wie Teilnehmer im Sitzungssaal teilnehmen können.

Die WGK stimmte dagegen und begründete dies mit Zweifeln daran, dass Abstimmungen in geheimer Wahl auch tatsächlich geheim blieben und zu leicht durch Datenpannen Fehler geschehen könnten. WGK-Fraktionsvorsitzender, Dr. Andreas Höpken, verwies immer wieder auf den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Zurecht, wie sich jetzt in der ersten Sitzung des Kreistags, welche „hybrid“ stattfand, herausstellte. Von 64 Abgeordneten hatten es zwei Abgeordnete vorgezogen, online an der Sitzung teilzunehmen. Bei den Tagesordnungspunkten für die personelle Besetzung von Ausschussvorsitzen, musste nach Beantragung geheim abgestimmt werden. Dies verlief im ersten Wahlgang fast reibungslos.

Die Kreispräsidentin wurde zuvor bestimmend in ihrer Aussage, dass Abgeordnete, die ihre eigene Pappkabine bei der geheimen Wahl nicht aufstellen würden, gegen das Prinzip der geheimen Wahl verstoßen würden und deshalb ihre abgegebene Stimme nicht zählen würde. Dadurch wurde noch einmal mehr deutlich, wie gewichtig auch für sie die Bedeutung einer geheimen Wahl ist.

Die antragstellende Fraktion nahm ihr Recht in Anspruch, einen zweiten Wahlgang zu fordern, da ihre Kandidaten im ersten Wahlgang durchfielen. Und nun geschah das, wovor die WGK so gewarnt hatte: Ein data breach, der womöglich Auswirkungen hat, die dem einen oder anderen gar nicht recht sein dürften. Die WGK weist darauf hin, dass ein solch gravierender data breach binnen 72 Stunden gemeldet werden muss.

Für einige Grüne im Kreistag ist das alles kein Grund, sich so aufzuregen. Sie argumentierten wenig hilfreich und versuchten die Schuld sogar bei den Antragstellern zu suchen. Andere brachten vor, man hätte ja schließlich offen abstimmen können und diesen „kleinen Fehler“ so vermieden. Aus ihren Reihen wurde auch die Rechtmäßigkeit angezweifelt, einen zweiten und dritten Wahlgang zu fordern, obwohl das Innenministerium diese Vorgehensweise immer wieder bestätigt hatte. Es ist schon bewundernswert, wie so manch ein Demokrat die demokratischen Regeln verändern würde, wenn sie ihm nicht in sein Konzept passen. Man stelle sich einmal vor, jemand hätte die Wahl des amtierenden Bundeskanzlers angezweifelt, weil dieser erst im zweiten Wahlgang gewählt wurde.

Die WGK ist überzeugt davon, dass diese Datenpanne nicht aus Vorsatz geschah, die Konsequenzen daraus jedoch eindeutig sein müssen: Eine Rückkehr zu Präsenzsitzungen!




Bürgerunfreundliche Sitzungszeiten bleiben




Die Wählergemeinschaft Kreis RD-ECK (WGK) hatte auf der letzten Kreistagssitzung beantragt, die Kreispräsidentin darum zu bitten, den in ihrer Hoheit festzusetzenden Sitzungstermin zukünftig von 17 auf 19 Uhr zu verlegen, damit auch die „arbeitende“ Bevölkerung die Möglichkeit erhält, sich zur Einwohnerfragestunde und anderen Tagesordnungspunkten einzubringen, so wie die Geschäftsordnung des Kreises es ermöglicht. Aufgefallen war der WGK, dass neben den Abgeordneten und den Verwaltungsmitarbeitern fast nie Einwohner des Kreises an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen. Nach Ansicht der Wählergemeinschaft liegt dies eindeutig daran, dass der Sitzungsbeginn für Arbeitnehmer, Selbständige und generell für die Bürger zu früh angesetzt wird. In der anschließenden Diskussion zum Antrag wurde deutlich, dass es vielen Abgeordneten hier vorrangig um ihr eigenes Wohl zu gehen scheint und nicht um das Wohl der 278.000 Einwohner. Es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, sich möglicherweise auf einen Kompromiss im Sinne der Einwohner zu einigen. Der WGK-Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.




Muss die Kreistagssitzung wiederholt werden?




Die Kreiswählergemeinschaft (WGK) hat eine Prüfung darüber gefordert, ob die letzte Kreistagssitzung aufgrund eines Formfehlers wiederholt werden muss. Noch während der Kreistagssitzung erging durch die WGK-Geschäftsführung eine Nachricht an die Verwaltung dazu. Die WGK begründet ihre Prüfungsaufforderung mit der Vorgehensweise zum TOP 7 der Tagesordnung. Dieser TOP behandelte zunächst einen Antrag der WGK-Fraktion, womit diese durchsetzen wollte, dass auch Einwohner online das Recht erhalten, Fragen und Anregungen zur Einwohnerfragestunde und weiteren Tagesordnungspunkten vorzubringen. Dies sei eine logische Schlussfolgerung auf den mehrheitlich politischen Willen, Sitzungen hybrid durchzuführen und gleichzeitig eine konsequente Umsetzung des Einwohnerrechts in der Geschäftsordnung des Kreises. Prinzipiell stimmten dem fast alle Fraktionen zu. Grüne und CDU reichten kurzfristig vor der Sitzung noch Anträge ein, die dieses Recht einschränken sollten. Zu Beginn der Diskussion über die Anträge, stellte sich zunächst die Frage, welcher Antrag der weitreichendste sei und über welchen zuerst abgestimmt werden müsse. Die Kreispräsidentin machte deutlich, dass dies bereits im vorausgegangenen Hauptausschuss diskutiert wurde und es ihr obliege, im Zweifel festzusetzen, über welchen Antrag als erstes abgestimmt wird. Dies tat sie mit Festsetzung der Tagesordnung: TOP 7.1 Antrag WGK mit Entscheidung, TOP 7.2 Antrag Grüne mit Entscheidung und TOP 7.3 Antrag CDU mit Entscheidung. Somit war für die WGK eindeutig wie vorgegangen würde. Da vom SSW noch ein kleiner Einwand zum WGK-Antrag kam, lenkte diese ein und kündigte eine Kompromisslösung an. Nun ging alles sehr schnell: Die Grünen zogen ihren Antrag zurück. Jetzt wollte die Kreispräsidentin über den TOP 7.3 abstimmen lassen, wogegen der WGK-Abgeordnete Frank Dreves Protest erhob, und zur Geschäftsordnung sprechen wollte, welches er über sein eingeschaltetes Mikrofon kundtat. Dies wurde ihm durch die Kreispräsidentin nicht gestattet. So wurde die Reihenfolge der Tagesordnung verändert, obwohl dies unter TOP 1 nicht beantragt und abgestimmt wurde. Der CDU-Antrag, welcher das Einwohnerrecht im Vergleich zum WGK-Antrag deutlich einschränkt, wurde angenommen. Nach Rechtsauffassung der WGK legt die Kreispräsidentin die Tagesordnung zwar fest, kann sie aber während einer Sitzung nicht nach Belieben verändern, ohne dass dies unter TOP 1 mit nötiger Mehrheit durch die Kreistagsabgeordneten beschlossen wurde.

Die WGK ist überzeugt davon, dass ihrem Antrag mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt worden wäre, so denn vorrangig, wie auf der Tagesordnung platziert, über ihn abgestimmt worden wäre. Ebenso bezweifelt die WGK, dass es einer kommunalrechtlichen Prüfung standhält, wenn nun, wie von der CDU beantragt und so beschlossen, teilnehmenden Einwohnern in Präsenz mehr Rechte als Einwohnern, die online teilnehmen, eingeräumt werden. Diese Zweifel hat die WGK während der Gesamtdiskussion deutlich gemacht.

Warum durfte der WGK-Abgeordnete nicht zur Geschäftsordnung sprechen, um seinen Einwand vorzubringen?

Frank Dreves

Geschäftsführer WGK-Fraktion

Der Fraktionsvorsitzende der WGK Dr. Andreas Höpken

WGK fordert: Kreistagssitzungen in Rendsburg später starten und Bürger digital beteiligen

Daniel Dahler, SHZ 16.07. 2025.

Die Gremien des Kreistags in Rendsburg tagen und kaum ein Bürger schaut zu. Wie kann das geändert werden? Die WGK-Fraktion hat dazu konkrete Verbesserungsvorschläge.

Die Kreispolitiker werden auf der Sitzung des Hauptausschusses am kommenden Donnerstag, 17. Juli, gleich zwei Anträge der WGK-Fraktion (Wählergemeinschaft Kreis Rendsburg-Eckernförde) beraten. Einerseits fordert die Fraktion um Andreas Höpken, den Beginn der Kreistagssitzungen sowie der Sitzungen der Fachausschüsse von 17 auf 19 Uhr zu verlegen. Andererseits plädieren sie dafür, dass es Zuschauern im Livestream künftig möglich sein soll, sich aktiv an der Sitzung zu beteiligen. …

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Die Anträge als PDFD-Datei:

Windkraft: Politisches Signal gefordert.

Kieler Nachrichten vom 11. Juli 2024

Wählergemeinschaft will Kreistagsbeschluss – Ziel: Mehr Abstand und besserer Schutz für Vögel

Erneut ist die Windkraft – nach Jahren relativer Ruhe – auf der politischen Agenda im Kreis Rendsburg Eckernförde.

Denn das was die Wählergemeinschaft (WGK) in der kommenden Woche mit den Vertretern der anderen Kreistagsfraktionen beraten will, hat es in sich. So fordert die WGK von Kreistag, dass dieser parallel zur Stelllungnahme der Kreisbehörden – ein klares politisches Votum gegenüber den Plänen des Landes Schleswig-Holstein abgibt und sich für größere Abstandsregeln beim Bau künftiger Windräder ausspricht. …

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Antrag zur Sitzung des Kreistages am 18.07. 2024

Beschlussvorschlag

Der Regionalentwicklungsausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde nimmt gemäß Beschluss vom 17.07.2024 zu den Kriterien in der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (LEP) wie folgt Stellung:

  1. 1. Der Mindestabstand der Potenzialfläche zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen soll statt 400 Metern mindestens 525 Meter betragen.
  2. 2. Der Mindestabstand zu Wohn- und Erholungsbereichen soll statt 800 Metern mindestens 1000 Meter betragen.
  3. 3. Der Mindestabstand zu überplanten Innenbereichen soll statt 1000 Metern mindestens 2000 Meter betragen.
  4. 4. Im LEP sollen die größeren Abstände des „Neuen Helgoländer Papiers“ bzw. die größeren Ab-stände aus neuesten Erkenntnissen gelten. Z.B. soll für den Rotmilan der vergrößerte Ab-stand von 1500 Metern gelten.

Der komplette Antrag kann hier direkt beim Kreis heruntergeladen werden

Antrag zur Sitzung des Regionalentwicklungsauschusses am 17.07. 2024

Beschlussvorschlag

Der Regionalentwicklungsausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde nimmt gemäß Beschluss vom 17.07.2024 zu den Kriterien in der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (LEP) wie folgt Stellung:

  1. 1. Der Mindestabstand der Potenzialfläche zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen soll statt 400 Metern mindestens 525 Meter betragen.
  2. 2. Der Mindestabstand zu Wohn- und Erholungsbereichen soll statt 800 Metern mindestens 1000 Meter betragen.
  3. 3. Der Mindestabstand zu überplanten Innenbereichen soll statt 1000 Metern mindestens 2000 Meter betragen.
  4. 4. Im LEP sollen die größeren Abstände des „Neuen Helgoländer Papiers“ bzw. die größeren Ab-stände aus neuesten Erkenntnissen gelten. Z.B. soll für den Rotmilan der vergrößerte Ab-stand von 1500 Metern gelten.

Abgesägt: Zeigt sich Tim Albrecht als schlechter Verlierer?

Pressemitteilung der Wählergemeinschaft Kreis RD-ECK (WGK) vom 16.1.2024

Die bevorstehende Landratswahl im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat es in sich: Da gab es zunächst die frühe Abstimmung in der CDU-Fraktion, wen die Christdemokraten als Landratskandidaten nominieren wollen. Tim Albrecht gewinnt deutlich gegen Ingo Sander und wird früh als erster Bewerber bekannt gegeben. Vielleicht zu früh, durch Albrecht als CDU-Fraktionsvorsitzenden selbst initiiert. Denn so blieb reichlich Zeit für SPD und Grüne, deutlich zu machen, dass der Posten des Landrats aus ihrer Sicht eine Nummer zu groß für den „CDU-Hardliner“ ist. Allerdings konnten die beiden linken Parteien sich nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen bzw. konnten sie in den eigenen Reihen keinen finden. FDP und SSW machten ebenfalls ihre Albrecht-Ablehnung deutlich und nominierten einen ehemaligen Landespolitiker. Über die zwei parteilosen Bewerber Preuß und Sälzer wurde wenig gesprochen. Gleichwohl diese für das höchste Amt im Kreis durchaus qualifiziert erscheinen und zudem die Voraussetzung der Neutralitätsverpflichtung und Parteiunabhängigkeit am ehesten erfüllen, sie gehören nämlich keiner Partei an. Trotz immer wieder beschworener paritätischer Besetzung sämtlicher Ausschüsse und Aufsichtsräte, gibt es offenbar keine Frau, die sich um diesen wichtigen Posten bewirbt. …

Campingplatz unter Wasser. Foto: Frank Dreves

Die Nachwirkungen der großen Flut:

Wer „unbürokratische“ und „schnelle“ Hilfe ankündigt, muss auch entsprechend handeln!

Als wir die Tage nach der verheerenden Flut einige betroffene Gemeinden und Campingplätze aufsuchten, bot sich uns ein Bild des Schreckens.

Wir suchten das Gespräch mit jenen Menschen, die ihr Hab und Gut, ihren Traum verloren. Ein junges Paar auf dem Campingplatz Lehmberg in der Gemeinde Waabs erzählte uns von dem Kredit, den es immer noch abbezahlt.

Sie wohnen in einer kleinen Wohnung in einem Hochhaus und haben sich vor Jahren ihren großen Traum vom eigenen Wohnwagen erfüllt, den sie Monat für Monat durch Fleiß abbezahlen.

Ihr Wohnwagen steht in der hintersten Reihe des Campingplatzes, also nicht etwa privilegiert mit Blick auf die Ostsee. An den Wochenenden verbringen die beiden ihre Zeit ebenso wie ihren Jahresurlaub in Waabs.

Während sie uns ihre Geschichte unter Tränen erzählen, stehen sie mit Gummistiefeln im tiefen Schlamm in ihrem zerstörten Traum. Rundherum das gleiche Bild. Wohnwagen schwimmen im Wasser, ein übler Geruch macht sich bereits breit. Eile ist geboten – überall muss schnell gehandelt werden.

Der Eigentümer sowie der Pächter des kleinen Campingplatzes sind Tag und Nacht dabei, notdürftig einen neuen Wall aufzuschütten – die Solidarität ist groß, überall wird mit angepackt.

In Eckernförde, Damp, Waabs, Schönhagen oder Schubystrand setzen Bürger den großartigen Einsatz der Rettungskräfte aus der Katastrophennacht fort und räumen auf.

Von bundespolitischer Seite sieht man im Katastrophengebiet niemanden. Bereits wenige Kilometer entfernt von den betroffenen Gebieten redet heute schon keiner mehr von der Jahrhundertflut.

Noch vor Kurzem hörten wir vollmundige Versprechungen, dass schnell und unbürokratisch geholfen werden solle. Erinnerungen kommen in uns hoch.

Zur vorletzten Kreistagssitzung stellte unsere Fraktion einen Antrag zur Aussprache über die große Flut. Der Antrag wurde abgelehnt.

Wir hätten unsere Eindrücke aus den betroffenen Gebieten gern schon zu dieser Sitzung geschildert und ebenso gern mit allen Fraktionen ein politisches Zeichen setzen wollen. Dies blieb uns leider verwehrt.

Die Verantwortlichen vom Amt Schlei-Ostsee haben aus unserer Sicht situationsbedingt vollkommen richtig gehandelt. In derartigen Ausnahmesituationen muss man als verantwortlicher Landrat und als verantwortlicher Amtsdirektor Haltung zeigen und vor allem „Arsch in der Hose“ haben, auch wenn die Kritiker hinterher erst einmal laut zu schreien beginnen.

Aktuell geht es nicht um die Kosten für die Entsorgung hunderter Wohnwagen. Hierfür sind die Eigentümer der Wohnwagen zuständig – auch das junge Paar aus dem Hochhaus.

Es geht in der aktuellen Kreistagsdiskussion auch nicht um die Kosten der Wiederherstellung zerstörter Infrastruktur in den Gemeinden und auf den Campingplätzen.

Aktuell geht es um Sperrmüll: Alles das, was angeschwemmt wurde, abgebrochen ist, durch die Gegend geschleudert wurde und nicht in der gelben Tonne oder der Restmülltonne entsorgt werden kann. Sicherlich stammt ein Großteil dieses Sperrmülls von den Campern, anderes von Ferienhäusern oder Booten – niemand weiß das so genau.

Die Campingplatzbetreiber wurden aktiv, sie haben riesige Müllberge aufgetürmt, Container befüllt und den Müll teilweise nach Rohstoffen sortiert.

Während eines Gespräches im Amt Schlei-Ostsee wurde ein wesentlich niedrigerer Betrag für die Entsorgung als zunächst angenommen errechnet.

Auf unsere Frage hin, ob die bei dem Gespräch anwesenden Campingplatzbetreiber bereit wären, einen Teil der Kosten selbst zu tragen, stimmten alle zu.

Die AWR machte deutlich, dass sie die Kosten rein vertragsrechtlich nicht übernehmen darf. Hieran besteht kein Zweifel.

Unmittelbar nach diesem Gespräch baten wir alle im Kreistag vertretenden Fraktionen, unseren WGK-Antrag auf 180.000 € Hilfe für die schnelle Entsorgung des Sperrmülls zu unterstützen. Wir wollten ein Signal senden, dass unsere Solidargemeinschaft funktioniert. Die meisten von uns sind keine Berufspolitiker, wir können noch mit Herz und Verstand Entscheidungen treffen.

Die Verwaltung kündigte an, der Zulassung unseres Dringlichkeitsantrags nicht zu widersprechen. Doch leider stimmte die große Mehrheit der Kreistagsabgeordneten von SPD, CDU, Grünen, SSW und FDP dagegen, dass unser Antrag überhaupt beraten wird. Sie wollten die Dringlichkeit wieder nicht erkennen.

Im Amt Schlei-Ostsee werden 20% des Volkseinkommens durch den Tourismus generiert, im Sommer verdoppelt sich hier die Einwohnerzahl für einige Monate. Tausende Camper leben dann mit den Einheimischen zusammen auf diesem schönen Fleckchen Erde, wo nun so viele Lieblingsplätze zerstört wurden. Sie kaufen in Supermärkten ein, besuchen Restaurants und sichern Arbeitsplätze.

Ja, Eigentum verpflichtet und ja, jedes Jahr wird viel Geld durch den Tourismus erwirtschaftet.

Wie in unserem Antrag beschrieben, sollte es sich um eine einmalige Solidaritätsbekundung gegenüber den Betroffenen handeln – unbürokratisch eben!

Nach der Kreistagssitzung und entsprechenden Artikeln in der Tagespresse, erhielten wir sehr viel Zuspruch, auch von Bürgern, welche die Sitzung über den Livestream verfolgten. Der Tenor war bei fast allen Gesprächen ähnlich:

„Wir haben Eure Signale verstanden!“ UND „Die Anträge kamen wohl von der verkehrten Fraktion!“

Dass nun Grüne und CDU einen Antrag für einen Hilfsfond mit sogar 70.000 € mehr als von der WGK gefordert stellen, bestätigt nur zu gut, was aktuell deutschlandweit stattfindet.

Kreistag Rendsburg: Soll die Öffentliche Hand den Campingplätzen helfen?

Politik berät über Finanzhilfen für Überschwemmte Plätze – Weg der Finanzierung noch unklar — Kieler Nachrichten vom 15. November 2023

„… Zunächst hatte die Wählergemeinschaft WGK am Montagabend im Rendsburger Kreistag versucht , das Thema mit einem Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen, um die Sache möglchst schnell zu klären … Auch wenn in der Sache noch nichts entschieden wurde, lehnte eine klare Mehrheit des Kreistages die Eile unter Verweis auf die Haushaltsbelange ab …“

Artikel bei KN Online

Gesammelter Sperrmüll auf einem Anhänger

Antrag zur Kreistagssitzung am 13.11. 2023

Die WGK-Fraktion beantragt die Kostenübernahme von Entsorgungskosten der aufgrund der Flutkatasrophe angefallenen Mengen an Sperrmüll durch den Kreis.

Die WGK hat zur Kreistagssitzung am 13.11. 2023 beantragt, dass der Kreis die durch die Sturmflut geschädigten Campingplatzbetreiber unterstützt und Abfuhrkosten in Höhe von 180 000 € übernimmt.

Pressemitteilung der WGK-Fraktion zur Kreistagssitzung am 26.6.2023

sowie den darauffolgenden Presseveröffentlichungen

Wo soll das noch hinführen?

Im ganzen Land redet man nur noch vom Erstarken der AfD bei den letzten Wahlen und ihren aktuellen Umfragewerten. Anstatt die Ursachen des aktuellen Erfolgs der AfD zu hinterfragen und selbstkritisch das eigene Handeln zu überdenken, werden Stück für Stück Gesetze, Geschäftsordnungen und Kommunalrechte verändert. Das ist nicht schwer, denn bei der Verhinderung des wachsenden Einflusses von gewählten AfD-Mitgliedern in den Kommunalparlamenten, sind sich die übrigen Landes-Parteien einig und können so jahrzehntelang geltendes Regelwerk verändern. Jedoch hat dies auch Nebenwirkungen, welche möglicherweise nicht bedacht wurden/werden: