WGK unterstützt Bürgerbegehren zur Zukunft der IMLAND-Kliniken

Direkte Demokratie ist das beste Mittel, die Bevölkerung in diese wichtigen Entscheidungen einzubinden“

Die Entscheidung über die Zukunft der IMLAND Klinik mit beiden Standorten in Eckernförde und Rendsburg haben sich viele Kreistagsabgeordnete nicht leicht gemacht. Noch bis kurz vor Abstimmung wurde aber auch deutlich, dass sich besonders viele direkt beteiligte Gruppen – Mitarbeitende der Klinikstandorte oder Einwohner des Kreises – mit ihren eigenen Vorstellungen und Argumenten nicht einbringen konnten.

Begrüßenswert aus Sicht der WGK ist daher, dass sich engagierte Bürger in Form eines angestrebten Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid über die zukünftige Strategie bei der IMLAND Klinik konstruktiv in den Gestaltungsprozess einbringen wollen.

Anliegen der WGK war von Anfang an, u.a. die Bürgerinitiativen im Kreis bei der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu unterstützen und als Sprachrohr für die vielen kommunalen Wählergemeinschaften im Kreistag und seinen Fachausschüssen zu fungieren. Aus diesem Grund hat die WGK auf ihrer letzten Fraktionssitzung besprochen, ein angestrebtes Bürgerbegehren zu unterstützen.

„Die direkte Demokratie ist das beste Mittel, die Bevölkerung in so relevante Entscheidungen einzubinden“, sagt Dr. Andreas Höpken, Fraktionsvorsitzender der WGK. Bei der Unterstützung des Begehrens sei es zunächst nicht wichtig, ob jemand im darauffolgenden Bürgerentscheid für oder gegen die zur Abstimmung gestellte Frage stimmt, so Höpken, sondern es gehe allein darum zu signalisieren, dass man die Entscheidung direkt in die Hände der Bürgerinnen und Bürger gibt. Und genau hierfür spricht sich die WGK aus.

Das Prozedere stellt sich im weiteren Verlauf wie folgt dar: Erreicht eine Bürgerinitiative die für das Begehren notwendige Anzahl an Stimmen, kann der Kreistag einlenken und mit den Initiatoren des Begehrens eine Einigkeit erzielen, ohne dass es zu einer Volksabstimmung kommt. Der zur Abstimmung gestellten Frage kommt hier eine besondere Bedeutung zu. In jedem Fall muss dem Begehren eine detaillierte Kostenaufstellung der Forderungen angefügt werden, so dass die zur Abstimmung aufgerufenen Bürger des Kreises so umfänglich wie möglich über die Folgen ihrer Abstimmung informiert sind. Diese Kostenaufstellung wäre in diesem Falle Aufgabe des Kreises. Ebenso hätten Bürgerinitiative wie Kreistag die Möglichkeit, jeweils ihre Sicht in gleichem Umfang darzustellen. Auch diese Informationen stünden allen Abstimmungsberechtigten dann zur Verfügung.

Sobald die notwendigen Stimmen zur Durchführung des Bürgerentscheids zusammengekommen sind, gilt ein Planungsstopp für jedwede Umstrukturierung der IMLAND Standorte. Die WGK erachtet es allerdings für selbstverständlich, dass es bereits bei Anmeldung der Planung eines Bürgerbegehrens zu keinen weiteren Schritten des Kreistags sowie der Geschäftsführung der IMLAND in Richtung Szenario 5 kommt. Die WGK geht davon aus, dass alle Fraktionen dieser Vorgehensweise zustimmen werden.

Weiterhin muss den Mitarbeitenden der Kliniken zugesagt werden, dass ihre Arbeitsplätze mindestens bis zum Ergebnis eines angestrebten Bürgerentscheids an dem jeweiligen Klinikstandort in Rendsburg und Eckernförde sicher sind.