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Eklat im Kreistag:




Wovor die Wählergemeinschaft (WGK) warnte und was sich jetzt während der ersten „hybriden“ Kreistagssitzung bestätigte

Kürzlich wurde durch eine politische Mehrheit im Kreistag beschlossen, dass Sitzungen zukünftig „hybrid“ stattfinden sollen. Soll heißen, dass Kreistagsabgeordnete und Mitglieder der Fachausschüsse nicht mehr in Präsenz teilnehmen müssen, sondern sich mit Voranmeldung bequem von zu Hause aus einwählen und mit gleichen Rechten wie Teilnehmer im Sitzungssaal teilnehmen können.

Die WGK stimmte dagegen und begründete dies mit Zweifeln daran, dass Abstimmungen in geheimer Wahl auch tatsächlich geheim blieben und zu leicht durch Datenpannen Fehler geschehen könnten. WGK-Fraktionsvorsitzender, Dr. Andreas Höpken, verwies immer wieder auf den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Zurecht, wie sich jetzt in der ersten Sitzung des Kreistags, welche „hybrid“ stattfand, herausstellte. Von 64 Abgeordneten hatten es zwei Abgeordnete vorgezogen, online an der Sitzung teilzunehmen. Bei den Tagesordnungspunkten für die personelle Besetzung von Ausschussvorsitzen, musste nach Beantragung geheim abgestimmt werden. Dies verlief im ersten Wahlgang fast reibungslos.

Die Kreispräsidentin wurde zuvor bestimmend in ihrer Aussage, dass Abgeordnete, die ihre eigene Pappkabine bei der geheimen Wahl nicht aufstellen würden, gegen das Prinzip der geheimen Wahl verstoßen würden und deshalb ihre abgegebene Stimme nicht zählen würde. Dadurch wurde noch einmal mehr deutlich, wie gewichtig auch für sie die Bedeutung einer geheimen Wahl ist.

Die antragstellende Fraktion nahm ihr Recht in Anspruch, einen zweiten Wahlgang zu fordern, da ihre Kandidaten im ersten Wahlgang durchfielen. Und nun geschah das, wovor die WGK so gewarnt hatte: Ein data breach, der womöglich Auswirkungen hat, die dem einen oder anderen gar nicht recht sein dürften. Die WGK weist darauf hin, dass ein solch gravierender data breach binnen 72 Stunden gemeldet werden muss.

Für einige Grüne im Kreistag ist das alles kein Grund, sich so aufzuregen. Sie argumentierten wenig hilfreich und versuchten die Schuld sogar bei den Antragstellern zu suchen. Andere brachten vor, man hätte ja schließlich offen abstimmen können und diesen „kleinen Fehler“ so vermieden. Aus ihren Reihen wurde auch die Rechtmäßigkeit angezweifelt, einen zweiten und dritten Wahlgang zu fordern, obwohl das Innenministerium diese Vorgehensweise immer wieder bestätigt hatte. Es ist schon bewundernswert, wie so manch ein Demokrat die demokratischen Regeln verändern würde, wenn sie ihm nicht in sein Konzept passen. Man stelle sich einmal vor, jemand hätte die Wahl des amtierenden Bundeskanzlers angezweifelt, weil dieser erst im zweiten Wahlgang gewählt wurde.

Die WGK ist überzeugt davon, dass diese Datenpanne nicht aus Vorsatz geschah, die Konsequenzen daraus jedoch eindeutig sein müssen: Eine Rückkehr zu Präsenzsitzungen!




Bürgerunfreundliche Sitzungszeiten bleiben




Die Wählergemeinschaft Kreis RD-ECK (WGK) hatte auf der letzten Kreistagssitzung beantragt, die Kreispräsidentin darum zu bitten, den in ihrer Hoheit festzusetzenden Sitzungstermin zukünftig von 17 auf 19 Uhr zu verlegen, damit auch die „arbeitende“ Bevölkerung die Möglichkeit erhält, sich zur Einwohnerfragestunde und anderen Tagesordnungspunkten einzubringen, so wie die Geschäftsordnung des Kreises es ermöglicht. Aufgefallen war der WGK, dass neben den Abgeordneten und den Verwaltungsmitarbeitern fast nie Einwohner des Kreises an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen. Nach Ansicht der Wählergemeinschaft liegt dies eindeutig daran, dass der Sitzungsbeginn für Arbeitnehmer, Selbständige und generell für die Bürger zu früh angesetzt wird. In der anschließenden Diskussion zum Antrag wurde deutlich, dass es vielen Abgeordneten hier vorrangig um ihr eigenes Wohl zu gehen scheint und nicht um das Wohl der 278.000 Einwohner. Es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, sich möglicherweise auf einen Kompromiss im Sinne der Einwohner zu einigen. Der WGK-Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.




Muss die Kreistagssitzung wiederholt werden?




Die Kreiswählergemeinschaft (WGK) hat eine Prüfung darüber gefordert, ob die letzte Kreistagssitzung aufgrund eines Formfehlers wiederholt werden muss. Noch während der Kreistagssitzung erging durch die WGK-Geschäftsführung eine Nachricht an die Verwaltung dazu. Die WGK begründet ihre Prüfungsaufforderung mit der Vorgehensweise zum TOP 7 der Tagesordnung. Dieser TOP behandelte zunächst einen Antrag der WGK-Fraktion, womit diese durchsetzen wollte, dass auch Einwohner online das Recht erhalten, Fragen und Anregungen zur Einwohnerfragestunde und weiteren Tagesordnungspunkten vorzubringen. Dies sei eine logische Schlussfolgerung auf den mehrheitlich politischen Willen, Sitzungen hybrid durchzuführen und gleichzeitig eine konsequente Umsetzung des Einwohnerrechts in der Geschäftsordnung des Kreises. Prinzipiell stimmten dem fast alle Fraktionen zu. Grüne und CDU reichten kurzfristig vor der Sitzung noch Anträge ein, die dieses Recht einschränken sollten. Zu Beginn der Diskussion über die Anträge, stellte sich zunächst die Frage, welcher Antrag der weitreichendste sei und über welchen zuerst abgestimmt werden müsse. Die Kreispräsidentin machte deutlich, dass dies bereits im vorausgegangenen Hauptausschuss diskutiert wurde und es ihr obliege, im Zweifel festzusetzen, über welchen Antrag als erstes abgestimmt wird. Dies tat sie mit Festsetzung der Tagesordnung: TOP 7.1 Antrag WGK mit Entscheidung, TOP 7.2 Antrag Grüne mit Entscheidung und TOP 7.3 Antrag CDU mit Entscheidung. Somit war für die WGK eindeutig wie vorgegangen würde. Da vom SSW noch ein kleiner Einwand zum WGK-Antrag kam, lenkte diese ein und kündigte eine Kompromisslösung an. Nun ging alles sehr schnell: Die Grünen zogen ihren Antrag zurück. Jetzt wollte die Kreispräsidentin über den TOP 7.3 abstimmen lassen, wogegen der WGK-Abgeordnete Frank Dreves Protest erhob, und zur Geschäftsordnung sprechen wollte, welches er über sein eingeschaltetes Mikrofon kundtat. Dies wurde ihm durch die Kreispräsidentin nicht gestattet. So wurde die Reihenfolge der Tagesordnung verändert, obwohl dies unter TOP 1 nicht beantragt und abgestimmt wurde. Der CDU-Antrag, welcher das Einwohnerrecht im Vergleich zum WGK-Antrag deutlich einschränkt, wurde angenommen. Nach Rechtsauffassung der WGK legt die Kreispräsidentin die Tagesordnung zwar fest, kann sie aber während einer Sitzung nicht nach Belieben verändern, ohne dass dies unter TOP 1 mit nötiger Mehrheit durch die Kreistagsabgeordneten beschlossen wurde.

Die WGK ist überzeugt davon, dass ihrem Antrag mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt worden wäre, so denn vorrangig, wie auf der Tagesordnung platziert, über ihn abgestimmt worden wäre. Ebenso bezweifelt die WGK, dass es einer kommunalrechtlichen Prüfung standhält, wenn nun, wie von der CDU beantragt und so beschlossen, teilnehmenden Einwohnern in Präsenz mehr Rechte als Einwohnern, die online teilnehmen, eingeräumt werden. Diese Zweifel hat die WGK während der Gesamtdiskussion deutlich gemacht.

Warum durfte der WGK-Abgeordnete nicht zur Geschäftsordnung sprechen, um seinen Einwand vorzubringen?

Frank Dreves

Geschäftsführer WGK-Fraktion