Der jüngste Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften im Land Schleswig-Holstein klingt zunächst unspektakulär. Eingebracht haben ihn die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Er soll am 17. Juni im Landtag Gegenstand der Beratung sein. …
Die WGK meint, daß dieser Entwurf Insgesamt ein schlechtes Signal für die Kommunalwahlen 2028 ist da dadurch die ohnehin sehr mäßig ausgeprägte demokratische Vielfalt abgebaut wird.