Der Kreis muss künftig als Grundlage allen Handelns den Klimaschutz betreffend berücksichtigt werden, fordern die Kreistagsfraktionen von SPD, SSW und WGK.
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Anfrage WGK Fraktion Störung Seeadler
Anfrage gemäß §27 der Kreisgeschäftsordnung zur Beantwortung im Umwelt- und Bauausschuss
Seeadler stehen unter dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Tötung oder Störung der Brut sind Straftaten in diesem Sinne.
In der Gemeinde Thumby ist seit mehreren Jahren ein Seeadlerhorst nachgewiesen und der unteren Naturschutzbehörde bekannt. Die Jungvögel wurden in der Vergangenheit regelmäßig von der Projektgruppe Seeadlerschutz des Landes beringt. Der Forstbeauftragte des Landeigentümers hat den Horst unter Beobachtung.
Ein Seeadlerpaar hat in diesem Jahr den Horst besiedelt und um den 10.3.2019 mit der Brut begonnen.
Zum Schutz der Seeadler sind die Wald- und Wirtschaftswege in der Nähe des Horstes durch den Eigentümer mit Autorisierung durch den Landrat für Erholungssuchende gesperrt (siehe Foto).
Trotz dieser seit vielen Jahren ausgeschilderten Schutzzone, fanden seit Ende März diesen Jahres massive Störungen des Seeadlerhorstes durch Schwerlastverkehr statt.
Durch diese tagelang anhaltenden Störungen kam es zum wiederholten Auffliegen der Adler vom Horst und zum stundenlangen Verlassen der Adler des Horstes und des Geleges und letztendlich zur Brutaufgabe.
Der unteren Naturschutzbehörde wurde diese Störungen Mitte April angezeigt.
Die WGK-Fraktion bittet um Auskunft zu dem Vorgang insgesamt und zu folgenden Fragen im Besonderen:
- Warum dürfen die Wald- und Wirtschaftswege nicht von jedermann gemäß § 17 Landes Waldgesetz betreten werden?
- Warum darf der Eigentümer innerhalb einer seit Jahren bestehenden und vom Landrat autorisierten Schutzzone so massiv die Brut eines streng geschützten Tieres stören, wenn dieser Horst außerdem noch seit Jahren unter professioneller Betreuung vom Land steht?
- Wurde durch die untere Naturschutzbehörde kontrolliert (vor Ort), in welchem Bereich um den Horst die Störungen stattgefunden haben?
- Welche Konsequenzen hat die Störung des Seeadlerbrutgeschäftes und der daraus folgende Abbruch der Brut für den Verursacher?
- Hat die Störung des Seeadlers etwas mit den Windkraftplänen auf der Fläche Holzdorf zu tun, da dieser Horst mit seiner 3 km-Schutzzone der Grund für den Wegfall der Potenzialfläche für die Windkraftnutzung ist?
WGK-Kreistagsfraktion: Minister soll für Schutz der Tiere sorgen
shz 08.04.2019
In einem Offenen Brief übt die Wählergemeinschaft Druck auf Landwirtschaftsminister Albrecht aus.
„Schlupflochtransporte stoppen“
Kieler Nachrichten 08.04. 2019
In einem offenen Brief fordert die Kreistagsfraktion der Wählergemeinschaft Kreis Rendsburg-Eckernförde Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht auf, per Erlass sogenannte Schlupflochtransporte von Rindern zu verhindern. Diese führen über eine Zwischenstation in weit entfernte Länder.
Offener Brief
Vorlaufatteste für Tiertransporte in außereuropäische Drittländer untersagen
Tiertransport per Ordnungsverfügung untersagt – WGK-Fraktion stellt sich hinter Verwaltungsentscheidung
Die WGK-Fraktion begrüßt das engagierte Vorgehen der Kreisverwaltung, die heute Morgen mittels Ordnungsverfügung den Transport von Rindern in ein außereuropäisches Drittland untersagt hat.
WGK-Fraktion fordert einen sofortigen Stopp der Tiertransporte – Landwirtschaftsminister wird seiner Verantwortung nicht gerecht
Die WGK-Fraktion begrüßt das engagierte Vorgehen der Kreisverwaltung, die heute Morgen mittels Ordnungsverfügung den Transport von Rindern in ein außereuropäisches Drittland untersagt hat.
Die WGK-Fraktion fordert einen sofortigen Stopp jeglicher Tiertransporte aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in außereuropäische Drittländer. Dabei ist es unerheblich, ob die Transporte zunächst lediglich in andere Bundesländer deklariert sind, um die rechtmäßige Verweigerung der Transportgenehmigung durch die Kreisveterinärinnen und Kreisveterinäre zu umgehen.
Die WGK-Fraktion ist entsetzt über die lasche Reaktion des Landwirtschaftsministers Jan Phillip Albrecht.
Die Kreisveterinärinnen und Kreisveterinäre haben sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung für die Tiere während des gesamten Transportes bis zum Erreichen des Zielortes darüber kundig gemacht, ob die Transportrouten dem Tierwohl ausreichend Rechnung tragen. Dies ist nachgewiesen nicht der Fall. Eine Transportgenehmigung darf nicht nur aus strafrechtlichen Gründen, sondern auch aus ethischen Gründen nicht erteilt werden.
Es kann nicht sein, dass ein grüner Landwirtschaftsminister verantwortungsbewusste Tierärztinnen und Tierärzte ausdrücklich anweist, den Tierschutz bei der Ausstellung der Vorlaufatteste vorsätzlich zu ignorieren.
Vorangegangen war die tierschutzrechtlich umstrittene Anweisung des grünen Landwirtschaftsministers Jan Philipp Albrecht, der den Kreisveterinärinnen und Kreisveterinären die Ausstellung von Vorlaufattesten für eben solche Tiertransporte auferlegt hatte.
Die Kreisverwaltung setzt sich mit dieser Ordnungsverfügung für die Durchsetzung des Tierschutzes ein. Den betroffenen Rindern wird nun ein qualvoller Transport über tausende Kilometer hinweg erspart.
Die Entscheidung, die dem Tierschutz gegenüber wirtschaftlichen Interessen Priorität einräumt, entspricht unserem Verständnis von Verantwortung gegenüber unseren Mitgeschöpfen und findet unsere volle Unterstützung. Die Tierquälerei muss aufhören!
WGK für eine Aufwertung des Klimaschutzes im Kreis – Keine Auslagerung in privatwirtschaftliche Strukturen
Die WGK-Fraktion im Kreistag befürwortet eine Aufwertung des Klimaschutzes im Kreis durch Bereitstellung von 150.000 € Haushaltsmitteln für 2019. Es ist gut, dass der Kreis sich so selbst in die Lage versetzt, eigene Projekte umzusetzen aber auch die Gemeinden bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten unabhängig zu beraten und zu unterstützen.
Die Externalisierung dieser Aufgabe durch die Gründung einer Klimaschutzagentur lehnen wir ab. Wir sind der Meinung, dass durch das Outsourcen der Aufgabe Klimaschutz, dem Kreis nicht nur wertvolle Fachkompetenz verloren geht, sondern auch die Kontrollmöglichkeiten über die Durchführung und Evaluierung von Maßnahmen ausgelagert werden.
Durch die Gründung einer Klimaschutzagentur befürchten wir eine zukünftige Einflussnahme durch privatwirtschaftliche Interessen auf die Auswahl und Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen.
Außerdem werden eventuell eingeworbene öffentliche Fördermittel – es geht um 30.000 € – durch die zwangsläufig anfallenden zusätzlichen Kosten für Logistik und Verwaltung einer neuen Klimaschutzagentur sofort wieder verbraucht. Ein finanzieller Vorteil ist für uns an dieser Stelle nicht zu erkennen.
Wir wollen verhindern, dass Steuergelder in ineffizienten zusätzlichen Strukturen versickern.
Aus Sicht der WGK sollten Klimaschutzaufgaben durch zusätzliche Fachkompetenz im Kreis abgedeckt werden, denn die Schaffung quasi-privatwirtschaftlicher Strukturen durch externe Agenturen ist nicht originäre Aufgabe des Kreises.
WGK informierte über Aspekte des Windkraftausbaus im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Über 100 Interessierte waren am Freitag, 5.10.2018 der Einladung der WGK-Fraktion im Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Informationsveranstaltung „Windkraft – und nun?“ nach Kleinvollstedt gefolgt.
Eingeladen hatte die WGK-Fraktion vor allem auf Anregung vieler regionaler Bürgerinitiativen, welche die mangelhafte Information zum Stand der Regionalplanung nach Veröffentlichung des zweiten Entwurfes der potentiellen Vorranggebiete beklagt hatten.
„Wir sehen unsere Aufgabe in der proaktiven Information der Menschen im Kreis, dafür fühlen wir uns zuständig“, sagt der erste Vorsitzende der WGK, Dr. Andreas Höpken.
Nach einem Impulsvortrag von Dipl. Ing. Rupert Rompel zu den Alternativen, die die Landesregierung zum Erreichen der eigenen energiepolitischen Ziele erwägen könnte, um den Flächenverbrauch für Windkraftanlagen zu minimieren, fasste Dr. Susanne Kirchhof, Fraktionsvorsitzende der WGK und gleichzeitig Vorsitzende des Landesverbands Für Mensch und Natur – Gegenwind Schleswig-Holstein die verfahrensrechtlichen Hintergründe und den aktuellen Stand der Regionalplanung zusammen.Zuletzt trug Dipl. Geograf Holger Diedrich Einzelheiten zu der neuen Schallausbreitungsrechnung für WKA und die damit einhergehenden Folgen für die Anwohner vor. Er zeigte weiterhin, wie die Entwicklung von einzelnen Gemeinden durch den Betrieb von Windparks in direkter Nachbarschaft zukünftig ausgebremst wird.
Die anschließende lebhafte Diskussion um die Defizite der derzeitigen Energiewendepolitik des Landes drehte sich vielfach um die teuer bezahlten Netzeingriffe, die nicht vorhandenen Leitungen in den Süden sowie die ebenfalls nicht vorhandenen Speicherungsmöglichkeiten für den mit Windkraft erzeugten, volatil anfallenden Strom.
Die Frage nach dem Hintergrund für die von der Landesregierung als notwendig erachteten 2 % der Landesfläche für Windkraftanlagen bei gleichzeitigem intransparenten Vorgehen bei dem Immissionsschutz, ließ deutlichen Zweifel am Sinn des Unterfangens aufkommen, direkt in bewohnte Gebiete Großindustrietürme bis zu über 200 m Höhe zu errichten.
Einigkeit herrschte abschließend darin, die Diskussion um den Zubau von Windkraftanlagen in Zukunft noch stärker zu hinterfragen.
Die Pressemitteilung als als PDF-Datei zum Download
Anfrage zur Überwachung des vollständigen Rückbaus von WKA-Fundamenten im Kreis
die Regionalplanung Wind des Landes Schleswig-Holstein sieht für den Kreis RD-ECK eine deutliche Zunahme von Windvorrangflächen vor.
Durch den Bau der Infrastruktur (Zuwegung und Netzanbindung) werden die Flächen für lange Zeit für die Windenergienutzung manifestiert.
Mit dem Bau von Windkraftanlagen auf den Vorrangflächen ist eine unterirdische Versiegelung des Bodens durch die Fundamentierung verbunden.
Ungefähr alle 20 Jahre erfolgt eine Anpassung der WKA an den neuesten technischen Stand, das sog. Repowering.
Moderne, leistungsfähigere und größere Anlagen erfordern ein neues Fundament.
Laut BBG hat der Rückbau der alten Anlagen vollständig zu erfolgen, das heißt inklusive des gesamten Fundamentes.
Für die Überwachung des vollständigen Rückbaus ist der Kreis zuständig.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Windkraftanlagen wurden im Kreis bis heute zurückgebaut?
- Wurden die Fundamente vollständig entfernt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Windkraftanlagen werden im Kreis vermutlich in den nächsten 15 Jahren zurückgebaut werden?
- Mit welchem Material werden die Böden nach Entfernung der Fundamente aufgefüllt?
Anfrage_WGK Fraktion-Überwachung Rückbau der Fundamente von Windkraftanlagen