Anfrage gemäß §26 KO zur Sicherung der Infrastruktur des Kreises bei Blackout

01.02.2021
Sehr geehrter Herr Schwemer,
in der ersten Januarwoche dieses Jahres kam es laut Medienberichten zu einem drastischen Spannungsabfall im europäischen Verbundnetz (vgl. z. B. https://m.focus.de/auto/news/noteingriff-ins-stromnetz-noteingriff-ins-stromnetz_id_12867861.html, https://www.ingenieur.de/fachmedien/bwk/energieversorgung/strom-europa-schrammt-am-blackout-knapp-vorbe /?fbclid=IwAR2VLZ2uJJveo8bZ8RnbZf94De_RvHjkhMxc8ahctGpdobe05OOtyagAFkA).
Unbestritten ist der Ausbau von wetterabhängigen Stromerzeugern ein Grund für die zunehmende Destabilisierung unserer Stromversorgung.
Wiederholter plötzlicher Spannungsabfall kann sowohl einen Notlastabwurf zur Folge haben oder aber zu einem kompletten Zusammenbruch des Stromnetzes (Blackout) führen.
Die Energiewirtschaft rechnet bei einem Blackout mit einer Netzausfallzeit von 7 bis 10 Tagen um das Netz wieder hoch zu fahren.
Bei einem Stromausfall sind u.a. alle privaten Telefonschlüsse betroffen und fallen damit aus. Weder Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr sind dann über das Telefonnetz erreichbar.

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Vorkehrungen hat der Kreis zur Sicherstellung der lebensnotwendigen Infrastruktur im Kreisgebiet für den Fall eines längeren Stromausfalls (> 24 h ) getroffen?

2. Für welche Dauer ist eine Notstromfallstromversorgung gesichert:

  • Für die Kreisverwaltung
  • Für die Imlandkliniken
  • Für Pflegeeinrichtungen
  • Für das Tetra-Funknetz für die interne Kommunikation von Feuerwehr, THW und Polizei im Kreisgebiet?
  • Für andere Einrichtungen, die für die Menschen im Kreis eine minimale Kommuikationsinfrastruktur aufrechterhalten?

3. Wie ist sichergestellt, dass absehbar hilfsbedürftige Personen den Notruf erreichen können? Sind die in ambulanter Pflege befindlichen Personen im Kreisgebiet zentral erfasst?

4. Welche Rückfallebenen sind für den Fall eines Blackouts im Kreisgebiet vorgesehen?