Auf meine Fragen zur letzten Kreistagssitzung am 2.2.2026, zu einer Zuwegung zu einem Windindustriegebiet in Rieseby, welche durch ein Moorgebiet entlang eines besetzten Rotmilanbrutplatzes führen soll, erhielt ich vom Fachdienst Umwelt des Kreises lediglich die Antwort, dass der Kreisbehörde als zuständiger Behörde für diese Zuwegung, der Sachverhalt bekannt sei, eine Prüfung jedoch abschließend noch nicht erfolgt sei.
Dem Vernehmen nach wurden jedoch bereits Vorkehrungen für diese Zuwegung getroffen. U.a. wurden in der Brut- und Setzzeit mittlerweile Bäume und Sträucher beseitigt.
Bitte erlauben Sie deshalb meine Nachfragen:
- Wurde der Antrag durch die Kreisbehörde mittlerweile abschließend geprüft?
- Wenn bereits entschieden wurde, auf welcher Basis der geltenden Gesetze und Verordnungen geschah dies?
Frank Dreves
WGK-Fraktion